Echter Hausschwamm

Aufruf zur Meldung von Vorkommen

Wichtige Erkennnisse zur Verbreitung des Echten Hausschwamms fehlen !


schöner Fruchtkörper, aber tückisch und gefährlich, der Echte Hausschwamm
Meldepflicht ist unzureichend und ohne sinnvolle Nutzung
Die Idee: Erfassung und Auswertung von Befallsmeldungen

Melden Sie uns Vorkommen des Echten Hausschwamms

Erkenntnisse über die genaue heutige Ausbreitung des holzzerstörenden Echten Hausschwamms fehlen uns.

Gerade das wäre aber sinnvoll, denn der Echte Hausschwamm bedeutet nach wie vor eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch, Tier und Sachen, im Besonderen unsere Kulturgüter. Die gefährlichen, nicht sichtbaren Zerstörungen an den tragenden und aussteifenden Holzbauteilen eines Gebäudes, reichen bis hin zur vollständigen Zerstörung.

Zudem wächst der Echte Hausschwamm immer unerkannt im Verborgenen.

Erst nach schon größerer Schädigung der Holzkonstruktion wird er an Oberflächenverformungen oder offen auswachsenden Fruchtkörpern erkennbar.

Meldepflicht ist unzureichend und ohne sinnvolle Nutzung

verborgener, bereits zerstörter Deckenbalken im Kinderzimmer
Die erfolgreiche Bekämpfung, besser eine schadensfreie Bauausführung, ist nicht nur ein privatrechtliches, sondern auch eine öffentlich-rechtliches Anliegen. Alle Landesbauordnungen verlangen, dass die Sanierung bzw. Bekämpfung entsprechend der DIN 68 800 Teil 4 erfolgen muss.

Die Meldepflicht (u.a. aus Kostengründen und auf Grund nur weniger tödlicher Unfälle) ist nur noch in zwei Landesbauordnungen verankert. Ebenso fehlt eine systematische Auswertung der bestehenden oder in der Vergangenheit bestandenen Meldepflicht. Dies wäre z.B. im Rahmen von (kostenneutralen) Diplomarbeiten für einzelne Bundesländer, auch noch im nachhinein, gut und sinnvoll machbar.

Die Folgen sind heute fatal.

  • Niemand in der Bundesrepublik Deutschland hat sichere Erkenntnisse über die Vorkommen dieses gefährlichsten heimischen Holzzerstörers.
  • Niemand kann seine Verbreitung oder die damit zusammenhängende mehr oder weniger erfolgreiche Bekämpfung aufzeigen.

Die Idee: Erfassung und Auswertung von Befallsmeldungen

Hier entstand die von Dr. Hans-Joachim Rafalski in vielen Gremien vorgetragene Idee:

  • einerseits im Rahmen von Diplomarbeiten alte Daten aus der Meldepflicht bundesweit zu erfassen und
  • andererseits ein fortlaufendes Kataster zum Vorkommen des Echten Hausschwamms zu schaffen, das durch aktuelle Meldungen der Sachverständigen u.a. aufgebaut werden könnte und
  • viele Aspekte, wie Vorkommen, Intensität, bautechnische Entwicklungen, Erfolge bei der Bekämpfung, lokale Eigenheiten und vieles mehr daran abzulesen.

Ein ausführlicher Artikel von Dr. H.-J. Rafalski erschien in der Fachzeitschrift Bautenschutz u. Bausanierung 6/99.

Das Ingenieurbüro Rauch in Leipzig ist daruf hin "zur Tat geschritten" und hat dazu ein Erfassungsformular zusammengestellt, was wir hier im Folgenden benutzen.

Melden Sie uns regelmäßig festgestellte Vorkommen des Echten Hausschwamms

Ist Ihnen ein Schaden oder Befall durch den Echten Hausschwamm bekannt, so würden wir uns über Ihre Meldung freuen. Alle angegebenen persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

1. Vorkommensort (PLZ,Ortschaft, Straße)

Datum des Befalls bzw. Schadenserkennung (Monat und Jahr)

2. Vorkommensobjekt
Kirche Wohnhaus Massivbau Fachwerkbau Lehmhaus
freistehend umbaut "im Grünen"

3. Nutzungsart des Befallsobjektes/-raums? (Z.B. Wohnung, Lager, Leerstand)


4. Befallene Holzbauteile
Dielung Deckenbalken Einschub Mauerlatten Grundschwelle Mauerschwelle Fußpfette Sparren Fachwerk

5. Bauzustand
Verfallsgebäude Altbau unsaniert Altbau saniert Neubau

6. Fensterarten im Befallsraum seit wann?
Einfach- Doppel- Verbund- Kasten- Thermofenster keine

7. Vorkommen im
genutzen beräumten langzeitig nicht genutzten Raum/Gebäude?

8. Heizungsart im Befallsgebäude?
Ofenheizung Zentralheizung o.ä. ungeheizt

9. Fruchtkörpervorkommen (wo, in welchem Geschoss, am Holz, im Mauerwerk o.a.)


10. Befallsursache (Feuchtequelle)
Leitungswasserschaden Undichtes Dach Erdfeuchte Kondensatfeuchte "nutzungsbedingt"

Lagerung von nassen Materialien Altschaden,  andere Gründe:

11. Luftzutritt zum Vorkommensort
um-, hinter-, unterlüftet ohne Luftbewegung

12. Andere Arten holzzerstörender Pilze, welche ?


13. Übertritt auf das Nachbargebäude?
ja nein nicht bekannt

14. Aufgezeigte Sofortmaßnahmen
Evakuierung Sperrung Absteifung keine

15. Erstdiagnostiker
Bewohner Eigentümer Handwerker sonstiger

16. Besteht Denkmalschutz?
ja nein

17. Untersuchungsveranlassung
erkannter Befall Rekonstruktion Umbau Hauskauf Vorsorge

18. Welche Bau- bzw. Stoffe wurden befallen?
Holz Holzwerkstoffe Tapete Textilien Ziegelmauerwerk Kalksandsteine Gasbetonsteine

Gipswerkstoffe Beton porös Beton Dämmstoffe

19. Lag bereits ein Altbefall vor?
ja nein ja, aber in einem anderen Raum/Gebäudeteil

20. Wenn Punkt 19 ja,
Wieviele Jahre ist der Befall her, und wurden Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt?
    Jahre
Austausch der Holzteile Austausch des Mauerwerkes nur chemische Maßnahmen keine Maßnahmen

21. Zu Punkt 20. Waren die Maßnahmen erfolgreich?
ja nein

22. Ergänzende Bemerkungen, Name des Diagnosestellers und Tel. oder email für evtl. Rückfragen