"Facility Management" oder doch lieber "Haus und Hof instandhalten"

Klingt gut, heißt aber nichts anderes, als regelmäßige und dadurch frühzeitige Bauschädenerkennung durch sachkundige Kontrollen vor Ort.

Für normal instandgehaltene Gebäude erfordert dies:

  • eine verbindliche Terminbenachrichtigung der Mieter (der Eigentümer muß alle nötigen Angaben einmalig bereitstellen und teilt dann nur noch etwaige Veränderungen mit),
  • die Begehung aller zugänglichen Räume (auch Keller- und Bodenräume) mit Ausschau nach Bauschäden insbedondere durch Feuchte,
  • das Aufspüren von "Schäden im Ansatz" und deren möglichen Ursachen,
  • das Aufspüren von falschem Nutzerverhalten,
  • die Unterrichtung der Mieter, wie Sie nutzungsbedingte Schäden vermeiden oder frühzeitig erkennen können und (nur nach Absprache) welche Schäden bei ihnen festgestellt wurden,
  • einen Bericht über alle erkannten Schäden und Ursachen für den Eigentümer

daraus kann sich bei Schäden Weiteres ergeben:

  • die Empfehlung (mit Alternativen) für nötige Sanierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen
  • das Einholen von Angeboten und die Überwachung und Abnahme der Repararturmaßnahmen, soweit denn nötig.

Der Eigentümer muß beraten werden, um neues vom Stand der Technik zu kennen. Das betrifft einserseits zu möglichen Wärmedämmmaßnahmen am Gebäude, andererseits muß er den Mietern die Regeln zum "richtig Heizen und Lüften" nahe bringen können, um nach Modernisierungen nicht gerade selten auftretende Schimmelschäden zu unterbinden.

Hier zu muß ein im Mietverhältnis unbeteiligter Fachmann die Mieter aufsuchen, um Ihnen speziell abgestimmte Hinweisen zum Lüftungsverhalten zu vermitteln und sich dies auch bestätigen lasssen. Das erspart rein nutzungsbedingte Folgeschäden (und nicht eingeplanten Ärger und Kosten), die wir heute in zunehmendem Maße beobachten (z.B. Schimmelbefall, nach Modernisierungen und vermehrt auch bei hochgedämmten Neubauten durch falsches Lüftungsverhalten).

Die nach nachträglichen Wärmedämmmaßnahmen und Fenstererneuerungen auftretenden Schimmelschäden erfordern ein ähnliches Herangehen, um den Hausseegen in aller Interesse zu richten.

Alles können auch Feststellungen werden, die die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen nach der Abnahme erleichtern oder während der Bauphase einen Geldeinbehalt von Rechnungen bei nicht fachgerecht erbrachter Leistung untermauern.

Mit sachkundiger Hilfe kann der Eigentümer auch bei "versteckten", erst später auftretenden Mängeln noch rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistung mögliche Kenntnisse von eventuell sich anbahnenden Bauschäden erlangen, sodass er mit einer Mängelrüge reagieren kann, um die Gewährleistung zu unterbrechen. Auch so können wir unserem Auftraggeber Ärger mit den Mietern und spätere, unnötige (und natürlich nach den schon hohen Baukosten nicht eingeplante) Kosten ersparen.

Fragen Sie im Einzelfall, inwieweit wir Ihnen zur Seite stehen können.

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