home Ein Projekt im Semesterpraktikum bei Holzfragen.de
Mitarbeit: Stud-Ing. Dirk Peitz
HAWK - Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst FH Hildesheim/Holzminden/Göttingen
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Keilgezinktes Vollholz, Brettschichtholz und Balkenschichtholz
- Wissenswertes zur Verwendung als tragende Holzbauteile im Außenbereich

Konstruktionsvollholz
- MH® Massivholz


Der geschützte Markenname KVH® verführt zu der Annahme, es sei dasselbe (identisch) wie Konstruktionsvollholz.

Zum Konstruktionsvollholz zählt jedoch nicht nur keilgezinktes Vollholz; z..B. KVH®, sondern auch unverleimtes getrocknetes Qualitätsbauholz wie z.B. MH® Massivholz.

Baumarkt-Werbung ist ein schlechter Ratgeber in Sachen tragendes Holz und Holzschutz. Die Fa. Hornbach (Reklame rechtes Bild) behauptet , dass keilverzinktes Konstruktionsvollholz resistenter und damit sehr widerstandsfähig gegenüber starken Witterungseinflüssen sei. Baurecht, Regelwerke und Schadenspraxis bedeuten das aber ganz anders:
Tragender Verbau nach DIN 1052 nur in den Gebrauchsklassen 1 und 2 zugelassen (d.h. keine direkte Bewitterung, siehe auch hier ).
Nach EN 250-2 ist ( das angebotene ) keilverzinkte Konstruktionsvollholz aus Kiefer, dessen Splintholz nicht dauerhaft und dessen Kernholz mäßig dauerhaft bis wenig dauerhaft eingestuft ist (d.h. bei tragendem Verbau ist ein vorbeugender Holzschutz nötig).
Was die Hornbach-Reklame dem Verbraucher einredet, tragender Verbau im bewitterten Außenbereich, ist danach ausgeschlossen. Hier fehlt die fachliche Aufklärung des Verbrauchers hinsichtlich des möglichen konstruktiven Holzschutzes. Die Reklamne legt den Grundstein zum späteren Schaden. Auch (unnötiger) Einsatz von biozioden Holzschutzmitteln wird vorprogrammiert. Es heißt doch: Schuster, bleib bei deinen Leisten.

Ausschnitt aus der Reklame März 2006 der Fa. Hornbach Baumarkt Hannover, der Nichtfachleute bei der Verwendung tragender Bauteile in die Irre führen kann und dadurch auch bedingt mögliche Verstöße gegen geltendes Baurecht ermöglicht.

Durch die Einführung von Qualitätsstandards bietet die Herstellergemeinschaft MH® Massivholz e.V. ein kontrollierbares, hochwertiges Bauholz an: MH-Plus® (für den sichtbaren Bereich) und MH-Fix® (für den nicht sichtbaren Bereich).

Beide genügen mindestens den Anforderungen für S10 nach DIN 4074. Weitere Kriterien sind Holzfeuchte und Maßhaltigkeit. Bei MH-Plus® sind weder Verfärbungen noch Insektenbefall zugelassen.

Ein wesentlicher Vorteil von MH® als Konstruktionsvollholz ist in statischer Hinsicht eine Verwendungsmöglichkeit in der (statischen) Nutzungsklasse * 3 (DIN 1052). Für eine Verwendung von Massivholz wie z.B. MH® ist, wie übrigens bei allen tragenden und aussteifenden Holzbauteilen jeglicher Holzherstellungsart, die vom Planer anzugebende Einstufung der Gefährdungsklasse für die danach folgende Holzartenwahl oder ersatzweise den dazu nötigen chemischen Holzschutz bei der Holzbestellung maßgeblich entscheidend.

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Nutzungsklassen
nach der Statiknorm DIN 1052
Gefährdungsklassen (Allgemeine Gebrauchsbedingungen und Gefährdungsklassen nach EN 335-1, aus: DIN EN 460).
Dauerhaftigkeitsklassen Klassen der natürlichen Dauerhaftigkeit gegen Pilze
(aus: DIN EN 350-2, Anhang C)
Resistenzklassen nach DIN 68 364 (Ausg.1979-11), diese Norm gilt in Verbindung mit DIN 68000 nur für das Bauwesen
Zeitnahe Liefermöglichkeiten von Konstruktionsvollholz MH® aus resistenteren Holzarten wie Lärche oder Douglasie, sowie chemisch imprägniertes MH® Massivholz (z.B. als Kernholz für die Verwendung in den Gefährdungsklassen 1 und 2, oder chemisch imprägniert für alle Gefährdungsklassen) bieten Ihnen u.a. "ad hoc" folgende Sägewerke 1 :

PLZ 29303 www.saegewerk-harling.de (Holz für Gefährdungsklasse 4)
PLZ 34359 www.oberweser.com
PLZ 34519 www.saegewerk-pack.de
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Unter Konstruktionsvollholz eingeordnete Hölzer müssen beim Vorliegen einer Keilzinkenverbindung der Verwendung nach differenziert betrachtet werden, was oft vergessen wird. Zum Vergleich sind in der Tabelle die Konstruktionsvollhölzer MH® (massiv) und KVH® (üblicherweise keilgezinkt) gegenübergestellt. Gegenüber dem keilgezinkten Konstruktionsvollholz, einsetzbar nur in den Nutzungsklassen 1 und 2, ist das Massivholz in allen Nutzungsklassen einsetzbar.

Nutzungsklassen sind eine Einordnung nach Klimabedingungen aus statischer Sicht.

Welche Holzarten oder ersatzweise welcher chemische Holzschutz in welchem Verfahren für die Verwendung von Konstruktionsvollholz z.B. MH® oder KVH® aber auch Brettschichtholz und allen anderen Bauholz als tragende oder aussteifende Holzbauteile nötig ist, kann nur nach der tatsächlichen (vom Planer eigenverantwortlich anzugebenden*) Gefährdungsklasse abgeleitet werden.

* Der Planer kann, um z.B. die tatsächlich zu erwartende Gefährdung feststellen zu lassen, jederzeit einen Sonderfachmann (Sachverständiger für Holzschutz) hinzuziehen. Sein Architektenvertrag sichert i.d.R. die Kosten ab. Die an die Grundfrage der Gefährdungseinordnung von tragenden Holzbauteilen angebundene (nicht unerbliche) Haftung entfällt dann für ihn.

Konstruktionsvollholz - Produkte für höhere Anforderungen hinsichtlich Holzfeuchte Maßhaltigkeit und Optik
Konstruktionsvollholz als MH® Konstruktionsvollholz als KVH®
Grundlage DIN 4074 (Sortierung) DIN 4074 (Sortierung)
Einschnitt/ Aufbau sichtbare Anwendung, auf Wunsch herzfrei;
nicht sichtbare Anwendung herzgetrennt
sichtbare Anwendung, auf Wunsch herzfrei;
nicht sichtbare Anwendung herzgetrennt
Holzfeuchte Messbezugsfeuchte u m = 20%;
Lieferfeuchte = 15% + 3%
Messbezugsfeuchte u m = 15%;
Lieferfeuchte = 15% + 3%
Oberfläche gehobelt und gefast, egalisiert und gefast gehobelt und gefast
Maßtoleranz Maßtoleranzklasse 2 nach DIN EN 336 Maßtoleranzklasse 2 nach DIN EN 336
weitere Merkmale trockensortiert, mind. S10 TS nach DIN 4074,
nicht keilgezinkt,


Eigen- und Fremdüberwachung
trockensortiert, mind. S10 TS nach DIN 4074,
Keilzinkung zulässig, Bescheinigung über Eignung des Herstellers zum Leimen für tragende Bauteile erforderlich,
Eigen- und Fremdüberwachung
Verwendung Nutzungsklasse 1, 2 und 3 nach DIN 1052.


nach ATV DIN 18334 Abschnitt 3.3.1, maßhaltige Bauteile, z.B Holzhausbau.
nicht keilgezinkt Nutzungsklasse 1, 2 und 3 nach DIN 1052;
keilgezinkt: Nutzungsklasse 1 und 2 nach DIN 1052.
nach ATV DIN 18334 Abschnitt 3.3.1, maßhaltige Bauteile, z.B Holzhausbau.
Vereinbarung zwischen Herstellergemeinschaft MH und BDZ im ZDB 2 zwischen Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz und BDZ im ZDB
aus: Informationsdienst Holz "DIN 4074 Qualitätskriterien für konstruktive Vollholzprodukte"
1 Angaben nach HERSTELLERGEMEINSCHAFT, MH-MASSIVHOLZ E. V., Josef Kraus, GF, Tel. 09602 / 61 62 00
2 Vereinbarung über Konstruktionsvollholz MH zwischen der Herstellergemeinschaft MH und BDZ im ZDB
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