Qualität von Latten und DachlattenNotwendige Umkehr zur UnfallverhütungLatten und besonders Dachlatten wurden in der Vergangenheit oft in ungenügendem Querschnitt und zudem dabei in überwiegend schlechter Qualität geliefert und unter Inkaufnahme einer latenten Unfallgefahr verarbeitet. Absturzunfälle am "Arbeitsplatz Dach" waren damit vorprogrammiert und häuften sich in nicht mehr hinzunehmender Weise. Die strafrechtlichen Folgen, die persönliche Haftung und die lebenslangen Schuldvorwürfe trafen die Verantwortlichen. Den Unfallopfern verblieb das körperliche Leid. Bei Todesfällen betraf es seelisch deren ganze Familie.
Die sogenannte "Dachlattenregelung"Nunmehr gibt es hinsichtlich der Dachlatten-Querschnitte zwischen dem Verband Deutscher Säge- und Holzindustrie e.V.(VDS) und den Verbänden des Handwerks, n.a. das Dachdeckerhandwerk und die Bau-Berufsgenossenschaften eine sinnvolle Vereinbarung. Diese trägt den sicherheitstechnisch notwendigen und wirtschaftlich realisierbaren Qualtitätsanforderungen an Dachlatten Rechnung. Nach dem erfolgten Inkrafttreten der neuen DIN 4074 wurde sie wirksam und als Teil der entsprechenden Fachregeln des Handwerks festgeschrieben. Als Dachlattenquerschnitte wurden dabei festgelegt:
Die farbliche Kennzeichnung von Dachlattenbündeln (nur bis max. 10 Stck. zugelassen) - S 10 = rot und S 13 = blau - wurde bereits in einer Übereinkunft gefunden. Eine lange Vorgeschichte
Im Nachfolgenden zitieren wir ausschnittsweise eine Stellungnahme des BD-Holz auf dem Weg zum derzeitigen und absehbar künftigen Stand des technischen Regelwerkes bei Latten und Dachlatten (vom 6.3.2002*). Der Stand (3/2002) bei Dachlatten und Latten für allgemeine Zwecke in den technischen Regelwerken liess sich wie folgt zusammenfassen:
Nach all den Vorgaben resultierte seinerzeit schon eine Empfehlung für den Holzhandel durch die beteiligten Verbände.
Der Holzhandel sollte möglichst genau Maße, Qualität und ggf. Trockenheitsgrad der Latten bezeichnen, also zum jeweiligen Maß zusätzlich die Messbezugsfeuchte, z.B. 24 x 48 mm (Frischeinschnitt) oder 30 x 50 mm (Messbezugsfeuchte 20 %) und ferner die Sortierung und die dazugehörige Sortierregel (z.B. S 10 nach DIN 4074, Kl. I nach DIN 68 365 oder GKl I nach Tegernseer Gebräuche) und ggf. technische Trocknung (KD) benennen. Es lag damit in der Entscheidung und auch der Verantwortung des Verwenders / Handwerkers, welches der Produkte er wo und zu welchem Preis einsetzen konnte und wollte. * Quelle: zitiert aus der Mitteilung des Gesamtverbandes Deutscher Holzhandel e.V. 06. März 2002, Josef Plößl, Diplom-HolzwirtDachlatten benötigen keinen chemischen HolzschutzEine häufige Frage ist: "müssen Dachlatten imprägniert sein?" Aus sachverständiger Sicht des Verfassers und vieler seiner sachkundigen Kollegen ist dies nicht nötig. Es besteht für Dachlatten als Lattung bzw. Konterlattung unter der Dachdeckung und an der Vorhangfassade bei Hinterlüftung keine nenneswerte Gefährdung durch Pilze und Insekten. Um die tatsächliche Gefährdung der Dachlattendurch Feuchtebelastung zu ergründen, wurde in Versuchen eine Auffeuchtung durch Unsichtigkeiten am Dach simuliert. Wegen des geringen Querschnittes erfolgte die Austrocknung jeweils so schnell und ausreichend, daß eine längere, für einen Pilzbefall nötige Holzfeuchte von >20% gar nicht erreicht werden konnte. Bislang wird oft die Zutrittsmöglichkeit von Insekten als Einstufung in die Gefährdungsklasse 1 nach der Holzschutznorm angeführt, um einen chemischen Holzschutz von Dachlatten zu begründen. Diese Norm fordert aber vor dem Einsatz von chemischen Holzschutzmitteln eine Abwägung zu der tatsächlich zu erwartenenden Gefährdung in der jeweiligen Einbausituation. Dabei ist das Minimierungsgebot zu beachten. Für Dachlatten als nichttragende Holzbauteile hat die Norm zudem nur einen Empfehlungscharakter. Eine nur theoretische Gefahr durch Insekten bestünde nur durch den Hausbock. Da der Hausbock instinktiv (Spechtreflex) im Außenbereich eine ausreichende Holzschicht, von 1,5-2 cm,als Schutz gegen Feinde einhält, ist bei einem Dachlattenquerschnitt praktisch kein Befall zu erwarten. Dachlatten sind in vieler Hinsicht für den Hausbock unattraktiv. Eine tatsächliche Gefährdung ist praktisch nicht zu erwarten. Der INFORMATIONSDIENST HOLZ, vertritt in seinem schon 1998 erschienenen Markblatt "Bauen mit Holz ohne Chemie" in den Konstruktionsbeispielen die Auffassung, Dachlatten bei der Verwendung als Konterlattung unter Dacheindekungen und Fassaden Bekleidungen in die Gefährdungsklasse 0 ein zustufen.1) Francois Colling schreibt, daß Lattung und Schalung in die GFK 0 eingestuft werden können, "wenn eingedrungene Feuchte schnell wieder entweichen kann. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Hohlraum zwischen äußerer Abdeckung des Bauteilquerschnittes und der Fassade bzw. Dacheindeckung belüftet ist. Die Einstufung nach GK 0 ist dadurch gerechtfertigt, das ein Pilzbefall durch die Belüftung verhindert wird, und ein Insektenbefall wegen der kleinen Querschnitte nahezu ausgeschlossen ist."2) Dieser Meinung folgt auch der Entwurf zur Überarbeitung der DIN 68800-2 unter Abschn. 7.1 "Besondere bauliche Maßnahmen - Allgemeines" heißt es nun ausdrücklich: "Latten hinter Vorhangfassaden, Dach- und Konterlatten sowie Traufbohlen, ferner Dachschalungen werden der Gebrauchsklasse GK 0 zugeordnet. Dies gilt auch für die im Freien befindlichen Dachbauteile, wenn diese so abgedeckt sind, dass eine unzuträgliche Veränderung des Feuchtegehaltes nicht vorkommen kann." 3) Quellen:
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