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Holzschutz - Holzschutzmittel

Keilgezinktes Vollholz, Brettschichtholz und Balkenschichtholz

- Wissenswertes zur Verwendung als tragende Holzbauteile im Außenbereich


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Eine Alternative zu keilverzinktem KVH oder BSH ist das Konstruktionsvollholz (ungeleimt, massiv), z.B. MH-massiv
Keilgezinktes Vollholz z.B. KVH® oder Balkenschichtholz z.B. Duo-/Trio-Balken® und Brettschichtholz BSH sind industriell hergestellte Holzbalken, die durch Maßhaltigkeit und geringe Rissanfälligkeit viele Vorteile mit sich bringen, wenn man sie zweckgemäß einsetzt und dabei nicht der direkten Witterung aussetzt.
KVH®
(gehört zum Konstruktionsvollholz)

Mit Keilzinkenstoß verleimtesVollholz mit definierter Maßhaltigkeit für sichtbare und nicht sichtbare Bereiche

Duo-Balken®
(gehört zum Balkenschichtholz)

Mit Keilzinkenstoß verleimter Balken aus zwei miteinander verklebten Vollhölzern gleicher Querschnittsmaße, sonstige Eigenschaften wie KVH®

Trio-Balken®
(gehört zum Balkenschichtholz)

Mit Keilzinkenstoß verleimter Balken aus drei miteinander verklebten Vollhölzern gleicher Querschnittsmaße, sonstige Eigenschaften wie KVH®

aus: KVH®.de

Ausgangsstoff von den zuvor genannten Holzprodukten sind bestimmt dimensionierte Holzbretter, die hintereinander weg mit "Keilzinkenstößen" versehen, kraftschlüssig mit Leim verbunden werden. Der danach entstehende "unendliche" Brettstrang wird anschließend in "Brett"-Schichten verleimt und damit zu "Brettschicht-Holz" (BS-Holz) verarbeitet. Das gleiche geschieht auch mit Vollholz KVH®, das allein, oder als Duo-/Trio-Balken® in zwei bzw. drei Schichten ausgebildet ist.

BS-Holz besteht aus mindestens drei faserparallel miteinander verklebten getrockneten Brettern oder Brettlamellen, standardmäßig aus Fichtenholz. Es ist infolge der Festigkeitssortierung des Ausgangsmaterials und der Homogenisierung durch schichtweisen Aufbau vergütet, was die Tragfähigkeit gegenüber üblichem Bauholz erhöht. BS-Holz ist herstellungsbedingt ein sehr formstabiler und weitgehend rissminimierter Baustoff, ideal für den Gebrauch im Gebäudeinneren, unter Dach verbaut . Eine unmittelbare Bewitterung von BS-Holzbauteilen ist grundsätzlich durch konstruktive Maßnahmen zu verhindern, bzw. ist der Einsatz dauerhafterer Holzarten zu wählen oder ersatzweise ein bestimmungsgemäßer chemischer Holzschutz, mit dem Nachweis der Verträglichkeit von Holzschutzmittel und Leim (s.u.). Ein Problem dabei: sehr frühzeitiges Ordern ist erforderlich.

Als bauliche Maßnahme zur Vermeidung eines Bauschadens durch Insekten gilt der Einsatz von Brettschichtholz, Balkenschichtholz mit technischer Trocknung (t ≥ 55 °C ). Dies ist bei KVH und BSH mit Ü-Zeichen (CE) als gegeben anzunehmen. Ein chemischer Holzschutz entfällt in der Gebrauchsklasse (früher: Gefährdungsklasse) 0 und 1 (DIN 68800-2:2012-02, in Abschn. 7.3).

Für Dachkonstruktionen in nicht ausgebauten Dachräumen gilt, dass Konstruktionsvollholz oder Brettschichtholz hier in die Gebrauchsklasse 0 eingestuft wird und ein chemischer Holzschutz entfällt (DIN 68800-2:2012-02, in Abschn. 8.6).

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Gebrauchsklassen (Gefährdungsklassen)
Dauerhaftigkeitsklassen Klassen der natürlichen Dauerhaftigkeit gegen Pilze
Resistenzklassen (alte DIN 68 364)
Wechselspiel Resistenz / Gefährdung
Festigkeitsklassen nach EN 338
Sortierklassen nach DIN 4074
Holzwerkstoffplatten, Gebrauchsklassen
Anforderungen an Vollholz

KVH®, Duo-/Trio- Balken® und BSH werden standardmäßig aus Fichtenholz hergestellt. Andere Holzarten, z.B. als Kernholz dauerhaftere, wie Kiefer, Lärche oder Douglasie, werden nach Angaben der Hersteller kaum genutzt. Auch Tanne ist zugelassen. Weitere Nadelhölzer wie Southern Pine, Western Hemlock, Yellow Cedar sind gemäß DIN 1052-1/A1 zulässig, aber nicht gebräuchlich

Dauerhaftes Kernholz ist praktisch nicht lieferbar, weil eine Liefermöglichkeit von BSH oder KVH aus Kernholz mit langem Vorlauf verbunden ist. Z.B. ist die zugelassene Holzart Yellow Cedar allenfalls höchst umständlich mit Vorlauf lieferbar, in der Praxis also schwer beschaffbar.

BS-Holz muss nach den Landesbauordnungen mit dem Übereinstimmungszeichen gekennzeichnet werden.

Sofern BS-Holz mit einem vorbeugenden chemischen Holzschutz versehen werden soll, sind die Rohlamellen zu imprägnieren und erst danach zu verkleben. Es muss die Verträglichkeit des verwendeten Holzschutzmittels und des Klebstoffes nachgewiesen werden. BS-Holz-Hersteller verarbeiten in der Regel nicht alle Klebstoffarten für die Flächenklebung. Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Klebstoffe verwendet werden. Eine aktuelle Liste der zulässigen Klebstoffe und ihrer Anwendungsbereiche wird bei der Materialprüfanstalt Universität Stuttgart - Otto Graf Institut geführt. Die Verklebungen von Brettschichtholz halten höhere Temperaturen aus, als das Holz selbst. Es handelt sich um Polykondensationsklebstoffe, die nicht - wie z. B. die "Weißleime" im Fensterbau - thermoplstisch sind. Eine Gefahr bei Heißluftbehandlungen besteht nicht. Imprägnierte Brettschichtholzelemente neigen zu mehr Rissbildung als unbehandelte.

Im Denkmalschutzbereich sind nach vertraglicher Vereinbarung BSH regelabweichende Sonderanfertigungen mit anderen z.B. auch Laubholzarten möglich.

Einschnittarten von Brettschichtholz
Oberflächengüte Beschreibung Bemerkungen
Auslesequalität
  • gehobelt
  • frei von Bläue und Rotstreifigkeit
  • fest verwachsene oder ersetzte Ausfalläste zulässig
Diese Oberflächengüte ist nach ATV DIN 18334 besonders zu vereinbaren
Sichtqualität
  • Gehobelt
  • Bläue und Rotstreifigkeit auf 10% der Oberfläche zulässig
  • fest verwachsene Äste zulässig
  • Ausfalläste mit einem Ø ≥ 20 mm werden ersetzt
Diese Oberflächengüte entspricht den Anforderungen der ATV DIN 18334 Abs. 3.1.8
Industriequalität
  • egalisiert
  • keine Anforderungen an die Oberfläche
Diese Oberflächengüte ist nach ATV DIN 18334 besonders zu vereinbaren
Maßhaltigkeit Brettschichtholz nach DIN EN 390. Für die Maßhaltigkeit gilt die DIN EN 390, in der folgende Maßtoleranzklassen definiert sind (bezogen auf eine Messbezugsfeuchte von 15%)
Querschnittsbreite alle Breiten ± 2 mm
Querschnittshöhe H≤ 400 mm:
+ 4 mm / - 2 mm
H > 400 mm:
+ 1% / - 0,5%
Höhentoleranz
Trägerlängen L≤ 2,0 m:
± 2 mm
2,0 m < l ? 20 m:
± 0,1%
L > 20 m:
± 20 mm
Längentoleranz
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Verwendung von keilverzinktem Vollholz (KVH®), Brettschicht- und Balkenschichtholz (BSH) unter Bedingungen verschiedener Nutzungsklassen

Verwendung in Nutzungsklasse 1 und 2 , innen unter Dach tragend verbaut: zulässig
Verwendung in Nutzungsklasse 3 , außen ungeschützt tragend verbaut: unzulässig.

Tragwerke sind Nutzungsklassen zuzuweisen Das System der Nutzungsklassen dient im Wesentlichen der Zuordnung von Festigkeitskennwerten undder Berechnung von Verformungen unter definierten Umgebungsbedingungen. Bei Überprüfungen an tragendem keilverzinkten Konstruktionsholz fand man in letzter Zeit vielerorts Mängel, die auf folgenschwere Fehler in Planung und Bauausführung hindeuten. Der Grund für wesentliche Mängel lagen überwieggend in starken Klimaschwankungen dir zu Fäulnis nach Pilzbefall geführt hatten. Auffällig oft kam dabei z.B. ein nach Norm unzulässiger Verbau von keilverzinktem BSH unter den Bedingungen der Nutzungsklasse 3 vor.

Ob Unkenntnis oder ein falsches Vertrauen, Holzschäden an außen verbautem Brettschichtholz lassen dieses sonst äußerst vorteilhafte Holzprodukt in einem schlechten Licht erscheinen. Es gab und gibt Planer, die glauben, Brettschichtholz könne man im Außenbereich ohne weiteren Holzschutz, nur mit einer Lasur versehen, in jeder Lage verbauen.

Hier gilt es zu erkennen, man kann es nur, wenn es in statischer Hinsicht unter den Bedingungen der Nutzungsklasse 3 zulässig ist. Darüber hinaus ist für die zu erwartende, tatsächliche Gefährdung stets ein zusätzlicher konstruktiver Holzschutz stets nötig, bzw. ersatzweise ein chemischer Holzschutz, dessen Ausführung technisch möglich sein muss.

Gibt es Einschränkungen bei der Verwendung von keilgezinktem Vollholz, Brettschichtholz und Balkenschichtholz als tragende Bauteile im Außenbereich?
Grundsätzlich - ja.
Bei standardmäßigen BS-Holz - Bauteilen ist eine Bewitterung grundsätzlich zu vermeiden. Die Anforderungen an die Herstellung keilgezinkter Hölzer (in der Länge aneinander gebunden) ist stets auf die zu erwartenden Gebrauchsbedingungen im beheizten Bauwerksinneren abgestellt. Dort kann dies Holz seine Stärken, geringe Holzfeuchte (max 15% bei Duo/Trio-Balken und 15+/-3% bei KVH®) und die dadurch weniger zu erwartende Rissbildung, voll ausspielen. Im Außenbereich herrschen dagegen klimatisch hierzu extrem gestellte, zu erwartende Gebrauchsbedingungen, die einen zusätzlichen Schutz der Holzbauteile verlangen, um zunächst statische Minderungen und später dann Pilzschäden abzuwenden. Neben der Anfälligkeit der Keilverzinkung für eindringendes Wasser (s.u.) ist zudem die überwiegend verarbeitete Holzart Fichte (wenig dauerhaft) das Problem bei einem Verbau im Freien mit nur zeitweiser oder möglicher direkter Bewitterung. Das gilt für alle Seiten, nicht nur für die Oberseite.

Daher ist schon für Bauteile, die nur zeitweilig einer Bewitterung ausgesetzt sind, der Einsatz dauerhafterer Holzarten wie z.B. das Kernholz von Lärche und Douglasie zu überlegen, ersatzweise ein bestimmungsgemäßer chemischer Holzschutz mit dem Nachweis der Verträglichkeit von Holzschutzmittel und Leim. Bewitterte Bauteile erfordern die Wahl zu Lamellendicken kleiner als 33 mm hingehend. Grundsätzlich sollte aber jede unmittelbare Bewitterung von BS-Holzbauteilen durch konstruktive Maßnahmen verhindert werden.

Dieses Bild lässt die dringende Notwendigkeit des zuvor Gesagten erahnen. Foto: Dr.Kürsten
Bei keilgezinkt verleimtem Vollholz - Ja.
(NA.6) Keilgezinktes Vollholz darf nur in den Nutzungsklassen 1 und 2 verwendet werden.
Warum?
Die bei der Nutzungsklasse 3 mögliche direkte Bewitterung könnte dazu führen, dass Niederschlagswasser wegen des Zinkenspiels in den Holzquerschnitt eindringt. Da die inneren Querschnittsbereiche von dem hauptsächlich verwendeten Fichtenholz (wenig dauerhaft) auch bei einer Kesseldruckimprägnierung nicht geschützt werden können, ist mit Pilzbefall zu rechnen.

Alternativ bietet sich Vollholz aus einer Holzart mit ausreichender natürlicher Dauerhaftigkeit an, das der zu erwartenden und tatsächlichen Gefährdung (Planerangabe der Gefährdungsklasse/Gebrauchsklasse) durch holzzerstörende Pilze und Insekten standhalten kann. Resistentere Holzarten wären z.B. das Farbkernholz heimischer Holzarten wie z.B. Douglasie, Lärche und Kiefer , Eiche oder Importhölzer z.B. Yellow Cedar. Je nach Gefährdung und Holzart abgestellt ist unter Umständen ein zusätzlicher chemischer Holschutz erforderlich. ( vorbeugender Holzschutz DIN 68 800: möglichst konstruktiv, ersatzweise chemisch ).

Bei verleimtem Brettschichtholz und Balkenschichtholz mit Universal-Keilzinkenverbindungen - Ja.
(NA.2) Brettschichtholz und Balkenschichtholz mit Universal-Keilzinkenverbindungen darf nur in den
Nutzungsklassen 1 und 2 verwendet werden.
Warum?
Die bei der Nutzungsklasse 3 mögliche direkte Bewitterung könnte dazu führen, dass Niederschlagswasser wegen des Zinkenspiels in den Brettschichtholzquerschnitt eindringt.

Welche Schutzmaßnahmen sind erforderlich?
Wenn eine Verwendung im Freien erfolgen soll, dann müsste die Universalkeilzinkenverbindung durch eine Abdeckung oder sonstige Maßnahmen (an allen bewitterten Seiten) vor dem Eindringen von Wasser zuverlässig geschützt werden.

Über diese Anforderung aus statischer Überlegung hinaus muss selbstverständlich die verwendete Holzart in seiner natürlichen Dauerhaftigkeit der zu erwartenden und tatsächlichen Gefährdung (Planerangabe der Gefährdungsklasse/Gebrauchsklasse) durch holzzerstörende Pilze und Insekten standhalten. Es müssen entweder ausreichend dauerhafte Holzarten verwendet werden (z.B. Kernholz von Yellow Cedar, Douglasie oder Lärche) oder es wäre ersatzweise u.U. auch zusätzlich ein bestimmungsgemäßer, auf Gefährdung und Holzart abgestellter, chemischer Holschutz erforderlich (vorbeugender Holzschutz nach DIN 68 800: möglichst konstuktiv, ersatzweise chemisch) . zum Textanfang

Wie sind die Nutzungsklassen definiert?
Nutzungsklasse 1 ist gekennzeichnet durch einen Feuchtegehalt in den Baustoffen, der einer
Temperatur von 20 °C und einer relativen Luftfeuchte der umgebenden Luft entspricht, die nur für einige
Wochen pro Jahr einen Wert von 65 % übersteigt.
ANMERKUNG In Nutzungsklasse 1 übersteigt der mittlere Feuchtegehalt der meisten Nadelhölzer nicht 12 %.
z.B. in allseitig geschlossenen und beheizten Bauwerken
Nutzungsklasse 2 ist gekennzeichnet durch einen Feuchtegehalt in den Baustoffen, der einer Temperatur von 20 °C und einer relativen Luftfeuchte der umgebenden Luft entspricht, die nur für einige Wochen pro Jahr einen Wert von 85 % übersteigt.
ANMERKUNG In Nutzungsklasse 2 übersteigt der mittlere Feuchtegehalt der meisten Nadelhölzer nicht 20 %.
z.B. bei überdachten offenen Bauwerken ) *
Nutzungsklasse 3 erfasst Klimabedingungen, die zu höheren Feuchtegehalten als in Nutzungsklasse 2 führen. z.B. für Konstruktionen, die der Witterung ausgesetzt sind
Qu.: DIN EN 1995-1-1 Abschn. 2.3.1.3 Nutzungsklassen
)* eigene Anmerkung: Auch Holzbauteile unter Dach könnten in Nutzungsklasse 3 einzustufen sein, wenn dort die Bedingungen der Nutzungsklasse 3 vorhanden oder zu erwarten sind.Wochen pro Jahr einen Wert von 85 % übersteigt.

Die im Bild unten links erkennbare rissige Oberfläche soll belegen, dass dieser Brettschichtbalken der direkten Bewitterung (auch im eigentlich konstruktiv sehr günstigen, schräg geneigt verlaufenden Verbau) nicht standgehalten hat.

Das Bild unten rechts daneben zeigt dies um so eindrücklicher, als dort an der Seite des Brettschichtbalkens bereits der Fruchtkörper eines Blättlingspilzes in dem mittigen Riss auswächst. Der Blättling ist bekanntlich ein Innenholzzerstörer, der hier sein vollbrachtes Zerstörungswerk meldet.

Nicht mehr lustig ist das Ganze, weil es sich hier um die tragenden Bauteile eines Spielgerüstes handelt. Geregelt ist dies in den jeweiligen Landesbauordnungen mit Bezug auf die DIN 68 800 in Verbindung mit der EN DIN 1995-1-1.

Die stark rissige Oberfläche eines Brettschichtbalkens aus Fichtenholz, waagerecht im bewitterten Außenbereich (Nutzungsklasse 3 nach DIN EN 1995-1-1) verbaut, hier tragend an einem Spielgerät. Unzulässig verbaut, weil das verleimte Holzbauteil aus Fichtenholz weder ausreichend natürlich dauerhaft ist, noch konstruktive Maßnahmen zu seinem Schutz erfolgten.
Foto: Rüpke
Wann der Verbau von Brettschichtbalken im bewitterten Außenbereich (Nutzungsklasse 3 nach DIN EN 1995-1-1) unzulässig wird, beweist hier eindrücklich der auswachsende Fruchtkörper eines Blättlingspilzes. Ungeschützt im Außenbereich, schräg geneigt verbaut, führten zahlreiche Risse zur Erhöhung der Wassermasse im Holz, sodaß die Befallsbedingung für holzzerstörende Pilze schnell erreicht war.
Foto: Rüpke

-

Ein schadträchtiger Verbau ist anzunehmen, wenn das tragende verbaute Holzbauteil:

+

Ein sicherer Verbau lässt sich aus folgenden Feststellungen ableiten, wenn das tragend verbaute Holzbauteil:
  • kein Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) und zusätzlich bei BS-Holz außer BS 11) auf dem Bauteil gar nicht oder nicht dauerhaft oder nicht eindeutig lesbar mit der Festigkeitsklasse, dem Herstellernamen und dem Jahr der Herstellung gekennzeichnet ist,
  • aus für die vorgesehene Gebrauchsklasse nicht ausreichend dauerhaftem Holz besteht oder unzureichenden konstruktiven Schutz gegen die Extreme der Witterung hat, bzw. ersatzweise keinen bestimmungsgemäß ausreichenden chemischen Holzschutz hat,
  • keilverzinktes Vollholz ist und unter den Bedingungen der statischen Nutzungsklasse 3 nicht ausreichend gegen Bewitterung geschützt ist und Lamellendicken von > 33 mm hat,
  • mit Erdkontakt verbaut wurde,
  • ohne konstruktive Abdeckungen waagerecht verbaut ist,
  • konstruktiv ungeschützt im Spitzwassereinflußbereich liegt,
  • durchgehend durch verschiedene Klimabereiche verbaut wurde.
  • ein Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) trägt und zusätzlich bei BS-Holz (außer BS 11) auf dem Bauteil dauerhaft und eindeutig lesbar mit der Festigkeitsklasse, dem Herstellernamen und dem Jahr der Herstellung gekennzeichnet ist,
  • aus für die vorgesehene Gebrauchsklasse ausreichend dauerhaftem Holz besteht, bzw. einen ausreichenden konstruktiven Schutz gegen die tatsächlichen Extreme der Witterung aufweist (z.B. Blechabdeckungen mit Luftfuge verbaut mit ausreichend ausgebildeten Tropfkanten), oder ersatzweise einen bestimmungsgemäßen vorbeugenden chemischen Holzschutz der danach geforderten Prädikate hat,
  • keilverzinktes Vollholz ist, und und unter den Bedingungen der statischen Nutzungsklasse 3 Lamellendicken von < 33 mm hat und zusätzlich und ausreichend mit konstruktiven Maßnahmen gegen Bewitterung geschützt ist (z.B. Blechabdeckungen an allen direkt bewittern Seiten, mit Luftfuge verbaut mit ausreichend auskragenden und ausgebildeten Tropfkanten)
  • keinen Erdkontakt hat,
  • waagerecht bzw. auch schräg verbaute Holzbauteile abgedeckt sind (z.B. Blechabdeckungen mit Luftfuge verbaut mit ausreichend auskragenden und ausgebildeten Tropfkanten)
  • nicht im Spritzwassereinflussbereich verbaut wurde, oder der Spritzwasseranfall durch Konstruktive Maßnahmen vermieden ist (z.B. wirksamer Dachüberstand, Spitzwassersockel min.30 bis 40 cm)
  • gleichen Klimabereichen zugeordnet ist. zum Textanfang

Nichts ist verständlicher, als Regelvorgaben (auch aus mehreren Blickwinkeln) am Praxisbeispiel eines älteren Bauwerkes belegen zu können. In den nachfolgenden Bildern werden die nach 15 Jahren stetiger Bewitterung am waagerecht verbauten Brettschichtholz auftretenden Mängel in Form von Rissen in Faserrichtung sowie durch Aufspaltungen am Hirnholz und am Keilzinkenstoß gezeigt. Bedenkt man, dass bei der Verleimung eine Holzfeuchte von 8-12 % herrscht, ist es unmöglich für waagerecht im bewittertem Außenbereich verbautes Brettschichtholz, die dort auftretenden Schwindspannungen langfristig schadlos zu überstehen. Gleiches gälte wohl beim Verbau eines Brettschichtbalkens, der durchgehend vom Innen- bis in den Außenbereich, bei anzunehmenden Gleichgewichtsfeuchten im Inneren von min. 6% bis außen max. 24%, normgemäß verkraften muss.

Im Nachfolgenden sehen Sie tragende Brettschichtholzbalken, die aus dem Gebäude bis in den Außenbereich ragen. Sie waren dort 15 Jahre frei der Witterung ausgesetzt. Nach unserem heutigen Wissen dürften verleimte Holzbauteile (z.B. aus Fichte/Tanne, ohne chemischen Holzschutz) in der Gebrauchsklasse 3, außen waagerecht verbaut und frei den Extremen der Witterung ausgesetzt, nicht ohne weitere konstruktive Schutzmaßnahmen verbaut werden.

Die Regelwerke verlangen stets eine Begrenzung der Holzfeuchte, nicht nur um biotische Schäden, sondern hohe Schwindspannungen zu vermeiden. Bei bewittertem Holz liegt die Gebrauchsfeuchte bei 18 +/- 6 %. Zusammen mit der geforderten Höchstgrenze der Holzfeuchte bei 20 % bedeutet dies: ein schnelles Austrocknen muss zusätzlich gewährleistet werden. Brettschichtholz (aus Fichte/Tanne ohne chemischen Holzschutz) kann jedenfalls im Außenbereich, zudem noch waagerecht verbaut, diese Vorgaben nicht erfüllen.

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Blick auf den Keilzinkenstoß eines tragenden Brettschichtbalkens. Die Konstruktion ist so, ohne Schutzmaßnahmen, baurechtlich unzulässig, weil sie der direkten Witterung ohne Schutz ausgesetzt ist. Konstruktiv ist ein waagerechter Holzverbau im bewitterten Außenbereich stets schadträchtig und daher nicht regelgerecht. Jede Farbbeschichtung wird hier versagen. Beleg für das Gesagte sind die gegebenen Befallsbedingungen für holzzerstörende Pilze als Folge der Risse und der deutlich zu hohen Holzfeuchte: 73 Masse-%. Ein leicht zu findenes Fressen für Blättlingspilze und Co. Foto: Rüpke
Warum hier der waagerechte Verbau von Brettschichtholz im bewitterten Außenbereich (Gebrauchsklasse 3) unzulässig wird und sich nicht bewährt hat: tiefe, ins Holz hinein aufklaffende Risse lassen den Verlust der Tragfähigkeit an dem auskragenden Ende eines tragenden Pfettenbalkens irgendwann erwarten. Wirksamer konstruktiver Holzschutz ist nicht zu erkennen. Hoffte man sogar, die auf dem Hirnholz vermeintlich holzschützend aufgebrachte Farbe wäre ausreichend? Die reisst selbstverständlich mit dem Holz. Die Befallsbedingungen für holzzerstörende Pilze werden hier bestens erfüllt. Foto: Rüpke
Auskragende tragende Brettschichtbalken in der Nutzungsklasse 3 nach DIN EN1995-1-1, außen verbaut, frei bewittert. Das Bild zeigt, Anstriche und kleine Bleche als obere Abdeckung allein sind hier kein ausreichender konstruktiver Holzschutz. Risse, die tief eindringendem Wasser und Schmutzablagerungen den Weg bereiten, erfüllen die Bedingungen der Gefährdungsklasse 4. Es kann sich in der Folge Staunässe bilden. Foto: Rüpke
Unser "sachverständiger" Begleithund Anton hatte wohl auch den "richtigen Riecher", als er diese schadhafte Schwelle einer Terassentür beschnüffelte. Zwar ist hier ein guter Witterungsschutz durch Dachüberstand gegeben, am waagerecht verbauten Brettschichtholz haben sich dennoch tiefe Risse gebildet. Tatsächliche Schmutzablagerungen und Spritzwasser führen zu Staunässe. Die Einstufung erreicht damit schon die Gefährdungsklsse 4. Fotos: Rüpke
An dieser tragenden Holzkonstruktion eines Wohn- und Geschäftsshauses auf Helgoland ist auf den ersten Blick an der tragenden Konstruktion nichts auffallend. Foto: Rüpke
Genau hingesehen zeigen sich Schäden nach Befall durch holzzerstörende Pilze oben an den Brettschichtholzträgern, die schutzlos der Witterung ausgesetzt sind. Foto: Rüpke
Noch näher betrachtet, hier im Gebüsch versteckt, zeigen sich die Schäden als Totalzerstörungen an hier (unzulässig) ungeschützt verbauten Brettschichtholzträgern. Foto: Rüpke
An diesem Wohngenbäude werden gerade die tragenden KVH-Balken ausgetauscht. Warum, das zeigen die folgenden Bilder. Foto: Rüpke
Ausgewchselt nach nur 7 Jahren wurde hier tragend verbautes keilverzintes KVH, weil es (bauordnungswidrig) in der Nutzungsklasse 3 (DIN EN 1995-1-1) im direkt bewittertem Außenbereich, ungeschützt verbaut worden war. Foto: Rüpke
Der Riegelbalken aus dem linken Bild: eigentlich waren zunächst nur Lasurschäden beanstandet worden, tatsächlich gab es aber bereits eine starke Innenfäule nach befall durch den Tannenblättling. Foto: Rüpke
Tragende Balkonkonstruktion aus KVH und BSH an einem Wohnhaus in Goslar. Das weiße Rechteck markiert die Stelle, wo demnächt die Tragfähigkeit in Frage gestellt werden wird. Foto: Rüpke
Ein Fruchtkörper des Tanmnenblättlings zeigt eine bereits fortgeschrittene innere Zerstörung des Brettschichtbalkens an. Der Grund ist die (unzulässige) ungeschützte Verbauung von Brettschichtholz im Außenbereich. Foto: Rüpke

Jedes Holz, auch keilverzinktes Vollholz z.B. KVH® oder MH®, Brettschichtholz und Balkenschichtholz, z.B. Duobalken® oder Triobalken®, darf Risse bilden. Auch an den Leimfugen. Innen verbaut, kann dies ein Problem hinsichtlich der Eiablage holzzerstörender Insekten werden. Außen, waagerecht oder schräg verbaut, ist jeder Riss zudem eine Einlagerungsmöglichkeit für Schmutzpartikel. In der Folge verlangsamt sich der bestimmungsgemäß zwingend geforderte schnelle Wasseranlauf (und damit in Verbindung mit Schmutzablagerung der Ausschluss von Staunässe). Es kann an waagerechten Holzbauteilen zu Staunässen kommen. Dies erfüllt die Bedingungen in der Gefährdungsklasse 4 in DIN 68800-3 Tab.1. Hier ist ein Verbau von Holz, was nicht der (Resistenzklasse) Dauerhaftigkeitsklasse1 (-2) entspricht oder ersatzweise (wenn die Holzart es zulässt) kesseldruckimprägniert mit den Prädikaten Iv,P,W ist, unzulässig. Das gilt

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natürlich auch für Konstruktionsvollholzprodukte wie z.B. MH® oder KVH®, Duobalken® oder Triobalken®, und alles BSH.
Diese tragende Stütze ist unzulässig, ohne zusätzlichen Holzschutz und dazu konstruktiv falsch im Mauerwerk dicht eingebaut und versiegelt. Ein Verstoß gegen die Bauordnung. Die verlangt hier zwingend einen Holzschutz für die Gefährdungsklasse 3. Foto: Stuckart
Warum wurde der Witterungsrandschutz nicht auf den darunterliegenden Balken ausgedehnt? Regenwasser kann hier ungehindert in das (ungeschützte) Hirnholz eindringen und schafft somit Vorraussetzungen für eine schadträchtige Bedingung. Foto: Stuckart
Das Ortgangbrett zu schützen, mißlang hier. Ungeschützt ist die tragende Fußpfette der Witterung ausgesetzt. Ein Holzschutz für die Gefährdungsklasse -2-3 wird nun bestimmungsgemäß nötig. Die "mickrige" Blechabdeckung erreicht diesen Schutz nicht. Foto: Dr.Kürsten
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Gefährdungsmindernde Schutzmaßnahmen, verbessern die Einstufung in die Gebrauchsklasse.

Eine Bessereinstufung, heraus aus der Gebrauchsklasse 3 in 2 (besonders bei allem keilverzinkten Holz), erfolgte z.B. durch geeignete konstruktive Maßnahmen, wie Überdachungen oder Beblechungen in verschiedenster Bauweise, die das Wasser vom Holz allseitig fernhielten und damit zuerst einmal nachhaltig die tatsächliche Gefährdung des Holzes mindern. Das Wort "tatsächlich" spielt dabei die wesentliche Rolle bei allen Maßnahmen. So kann die Einstufung der Holzgefährdung nicht theoretisch am grünen Planertisch erfolgen - sie muss der zu erwartenden tatsächlichen Situation, bzw. auch jeder später möglichen baulichen Nutzung (nachhaltig) entsprechen. Die planerische Weitsicht wird gefordert.

Fehlt von Anfang an der nötige konstruktive Holzschutz, hilft weder "der Glaube des Architekten an das Gute im Brettschichtholz an sich" noch eine "Holzschutzlasur" - den Kampf dieser Pergola gegen das norddeutsche Wetter wird der liebe Petrus womöglich sehr kurzfristig gewinnen.
Foto: Dr.Kürsten
Eine Oberflächenbehandlung z.B. durch Anstriche, Lasuren etc. ist an Holz im Außenbereich auf die Dauer nicht nur des großen Aufwandes wegen problematisch. Es müssen auch mögliche Fehlerquellen bedacht werden. Nicht nur trocken muss das Holz vor der Beschichtung sein, jeder Erhaltungsanstrich erfordert die Entfernung des alten, wegen Einhaltung der Schichtdicke hinsichtlich der Dampfdurchlässigkeit (S D -Wert). Die kostenträchigen Unterhaltungsintervalle liegen bei 2-5 Jahren.

Der Erfolg ist jedoch mehr in der Geschäftsbilanz des Produzenten als am Produkt selbst wiederzufinden. Tatsächlich beobachten wir im Außenbereich an beschichteten Holzbauteilen mehr und intensivere Schäden als an nichtbeschicheten (siehe Bild rechts).

Eine weitere Bessereinstufung von verleimtem Holz (bei Keilverzinkung -s.o.- gesondert zu betrachten) wäre durch Verwendung natürlich resistenterer also dauerhafterer Holzarten (als z.B. Fichte/Tanne) oder ersatzweise durch einen bestimmungsgemäßen chemischen Holzschutz (für die entsprechende tatsächliche Gefährdung) vor der Verleimung möglich. Leider sind am Markt andere Holzarten als Fichte, Kiefer, Douglasie, Lärche schwer (selten) erhältlich, und Importhölzer wie Yellow Cedar zwar zulässig, aber nicht gebräuchlich, weil im Handel nicht gängig. Imprägniertes BSH ist so gut wie nie vorrätig und nur bei wenigen Händlern im Programm. Eine qualifizierte Bestellung unter dem Gesichtspunkt der Bessereinstufung beim Verbau im Außenbereich kann bei keilgezinktem Vollholz und Brettschichtholz u.U. zu so langen Lieferzeiten führen, dass der Verwender in Zeitverzug kommen kann. Nicht selten entsprangen gerade diesem Notstand (von allen Seiten ungewollte) schadträchtige Holzbaufehler.

Wird Holz in der Gebrauchsklasse 1 oder höher verbaut, muss die verwendete Holzart über eine ausreichende Dauerhaftigkeit entsprechend der tatsächlich zu erwartenden Gefährdung verfügen. Z.B. ist Kernholz von Kiefer, Lärche oder Douglasie in der Gebrauchsklasse 1 gegen Trockenholzinsekten ausreichend dauerhaft. Ersatzweise müssen weniger dauerhafte Holzarten, z.B. Fichte, Tanne oder das Splintholz aller Holzarten bestimmungsgemäß einen chemischen Holzschutz erhalten.

Trotz aller bekannten Vorteile bleiben z.B. KVH® und BSH Vollholzprodukte mit hygroskopischen Eigenschaften, welche zum Quellen und Schwinden und somit zu Rissen führen können. Wird der bestimmungsgemäße Holzschutz nicht sachgemäß ausgeführt, sind Risse bei Verbauung innen unter Dach die Eintrittsöffnungen für Holzschädlinge. Bei Verbauung im Außenbereich kann sich in Rissen Schmutz einlagern. Wenn dadurch Wasser gespeichert oder der rasche Abfluss beeinträchtigt wird, kann das holzzerstörenden Pilzen den Weg bereiten.

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Technische Regeln für die Herstellung und Verwendung von z.B. KVH® und BSH
Eurocode 5 -
DIN EN 1995-1-1
Bemessung und Konstruktion von Holzbauten
DIN 4074-1:2003-06 Sortierung von Nadelholz nach Tragfähigkeit Nadelschnittholz
DIN EN 385: 2007-11 Keilzinkenverbindungen im Bauholz – Leistungsanforderungen und Mindestanforderungen an die Herstellung
für BSH
DIN 1052: 2008 Am 01.07.2012 hat in den meisten Bundesländern DIN EN 1995-1-1 (Eurocode 5-1-1) die alte DIN 1052: 2008 ersetzt. Die DIN 1052: 2008 wird aber noch für einige Produkte, darunter Brettschichtholz, in der Bauregelliste A als Produktnorm geführt. BS-Holz wird also noch den Vorgaben der DIN 1052: 2008 hergestellt und mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet.

Stand: 11. September 2012

DIN EN 390:1995-03 Brettschichtholz, Maße, Grenzabmaße
Gütesicherung RAL-RG 421 Brettschichtholz (BS-Holz)
DIN EN 386: 2002-04 Brettschichtholz - Leistungsanforderungen und Mindestanforderungen an die Herstellung
BS-Holz Merkblatter z.B. Verwendung von BS-Holz aus Lärche, alle Merkblätter in der jeweils gültigen Fassung http://www.brettschichtholz.de/
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Hinweis: MH®, KVH®, Duo-Balken® und Trio-Balken® sind geschütze Markenbezeichnungen

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