Bei der Bestellung oder bei der Ausschreibung zur Lieferung von Bauschnittholz nach Güte sind nur wenige Angaben nötig, um genau die Güte geliefert zu bekommen, die man normgemäß erwarten darf.
| Notwendige Angaben für Schnittholzbestellung nach Güte | |
| Schnittholzart |
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| Normangabe | DIN 68365 |
| Querschnitt | Dicke x Breite bzw. Breite x Höhe |
| Holzart | Fichte (Fi), Kiefer (Ki), Lärche (La) etc. |
| Güteklasse | 1,2 oder 3 |
| Oberflächengüte | sägerauh, feingesägt, gehobelt, egalisiert |
| Markröhre | markfrei, markhaltig, herzgetrennt |
| Holzfeuchte | i.d.R. u≤ 20 oder 18 Masse-% |
In Kurzform lautete die Bezeichnung z.B. für
| Brett - DIN 68365 - Ki (Kernholz) - 40 x 220 - 1 - gehobelt - markfrei -18% |
| geliefert würde dann ein Schnittholz dieser Sortierung nach dem Ansehen mit max. 10% Splint |
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Es sind aber auch noch andere Angaben nötig, die nicht nur die Güte von Holz, sondern auch die Verwendung des Bauholzes nach der Tragfähigkeit und dem vorbeugenden Holzschutz im Blick haben.
Positionsliste
Bei den Positionsmengen einer Bestellung von Abbund,
Zulagen oder Reparaturholz im Zuge von Instandsetzungen am Bau sind die Bezeichnung der
Konstruktionsteile von Belang, da die sich unterschieden können nach tragenden und
aussteifenden, und nichttragenden sowie maßhaltigen und nichtmaßhaltigen
Bauteilen (DIN 1052, DIN 68 800-3, Abschnitt 1-10 und 11).
Sortierklasse
Die Sortierung nach Tragfähigkeit entsprechend der statischen Erfordernis ist
anzugeben nach
4074-1
(S 7 / MS 7, S 10 / MS 10, S 13 / MS 13)
Sortimente
Neben dem gewöhnlichen
Bauschnittholz
gibt es auch
spezielle Sortimente, Konstruktionsvollholz
MH (Massiv)
,
KVH
(keilverzinkt, verleimt) und
Brettschichtholz
BSH (keilgezinkt, verleimt) die besondere Angaben
erfordern (sichtbar nicht, sichtbar etc., Berücksichtigung der Nutzungsklassen in
DIN 1052-1).
Holzartangabe
Die Holzartenwahl ist abhängig von der Gefährdung
nach Verbau. Der Holzschutz ist gegeben, wenn die Gefährdung der Eigenresistenz der
Holzart entspricht. Die
Gefährdungsklasse
(GK)
gemäß DIN 68 800-3 Abschn. 2.2 Tab.1 und 2 muß der
Resistenzklasse
nach DIN 68 364 entsprechen. Für
heimische Holzarten hieße dies:
Bei chemischer Imprägnierung bestehen in der Regel Anforderungen an die Holzart nur hinsichtlich der Tränkbarkeit, die sehr unterschiedlich sein kann.
Imprägnierung
Menge je Gefährungsklasse mit Vorgaben für
die Imprägnierung gemäß DIN 68 800-3 Abschnitt 7und DFGH-Merkblätter
"Nichtdruckverfahren" und "Druckverfahren":
Holzschutzmittel
nur mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung des DIBt je Sortiment und Bedarfsmenge
unter Berücksichtigung
Die Bescheinigung der Holzschutzmittelbehandlung gemäß DIN 68 800-3 Abschnitt 10.1. ist mit Holzanlieferung zu erbringen. Darüber hinaus empfehlenswert ist bei Imprägnierungen mit fixierender Salzimprägnierung die Bestätigung der abgeschlossenen Fixierung (Lagerzeit).
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Auch die Lagerung auf der Baustelle ist zu überprüfen, um eine unsachgemäße Lagerung im Regen zu verhindern. |
Außerdem ist auf eine trockene Lagerung des Schnittholzes durch eine Abdeckung ("unter Dach") zu achten, denn längerer Regen fördert nicht nur die Aufnahme von Feuchtigkeit, sondern auch die Auswaschung der üblicherweise in der Gefährdungsklasse 1 unfixiert eingebrachten Holzschutzmittel !
Ein Einpacken von lagerndem Bauholz mit Folie über längere Zeit ist wegen des durch Sonnenerwärmung und nachfolgender Abkühlung entstehenden Tauwassers nicht empfehlenswert. Dies kann zu Bläue- und Schimmelpilzbefall führen.