Feuchte

Schimmel im Schlafzimmer - Ungenügendes Lüften oder Baumangel?

Wegen eines deutlich abgegrenzten Schimmelbefalls im Schlafzimmer seiner vermieteten Erdgeschosswohnung rief uns der Eigentümer zu Hilfe. Der Hausverwalter bezichtigte die Mieterin, die Ursache für den Schimmel selbst geschaffen zu haben.

Eine eingehende Mauerwerksanalyse gab keinen Hinweis auf eine Feuchtequelle in der Wand oder aufsteigende Feuchte. Temperaturmessungen in der Wand führten weiter: Bei einer relativen Luftfeuchte von 65 %, einer Raumtemperatur von 14,5 ° C lag die Taupunkttemperatur bei ca. 7,5 ° C. (DIN 4108, Tab. 6.2). Diese hat im Wandputz 2 cm Tiefe erreicht bzw. überschritten. Hier konnte sich somit Tauwasser bilden und den Schimmelbefall ermöglichen, der durch Mikroorganismen (Stichwort: Biofilm, Mykobakterien, VOC) begleitet werden und Menschen gesundheitlich stark beeinträchtigen kann (z.B. Husten, Augenbrennen).
Schaltkästen der Post
Warum der Schimmelbefall so deutlich auf eine kleine Fläche begrenzt war, wurde durch die Betrachtung der Wand von der Außenseite her verständlich: Im Bereich der inneren Schadensstelle waren an der äußeren Seite zwei Schaltkästen der Post angebaut. Dahinter war die sonst vorhandene Farbbeschichtung nicht erfolgt.

Die primäre Ursache der Schadensbildung war damit klar: Hinter den Schaltkästen konnte zum einen mehr Regenwasser in die Wand eindringen als in den beschichteten Bereichen, und zum anderen konnte es dort auch besser aus der Wand heraus verdunsten. Beides führt zur Abkühlung: Eine nasse Wand isoliert schlechter und Verdunstung erzeugt Kälte. So schlug sich genau in diesem Bereich auf der Innenseite der Außenwand Tauwasser nieder und ermöglichte dort die Schimmelbildung.

Sekundär förderte (hier aber nicht ursächlich) das Raumklima innen die Schadensbildung. Die vorhandenen superdichten Kunststofffenster ohne Zwangslüftung verhinderten einen Luftaustausch. Da der Raumnutzungszweck "Schlafzimmer" im Mietvertrag nicht ausgeschlossen war, konnte eine solche Nutzung mieterseitig erfolgen. Temperaturen im Schlafzimmer von 15 ° C sind normal, eine Luftfeuchte von 65 % ebenfalls. Das (um 7 Uhr morgens) vorgefundene Raumklima schloss ein falsches Lüftungsverhalten der Mieterin aus.

Die vorgefundene gesundheitsgefährdende Schimmelbildung war ursächlich auf bauphysikalische Mängel am Bauwerk zurückzuführen. Grundsätzlich kann Schimmel nur durch die Beseitigung der Ursache bekämpft werden. Das war hier Sache der Hauseigentümer, denn nach den Baurechtsvorschriften müssen bauliche Anlagen so beschaffen und für die Benutzung geeignet sein, dass die Gesundheit nicht bedroht wird. Durch Wasser, Feuchte, pflanzliche oder tierische Schädlinge dürfen keine Gefahren oder unzumutbare Belästigungen entstehen. (alle Bauordnungen in §§ 1 und 19).

Unsere Aufklärung und die ausführlichen Angaben zur Schadenssanierung in diesen Fall konnte zu einer sachlichen kostengünstigen Lösung ohne gegenseitige Vorwürfe und Gemeinheiten führen. Die Honorarkosten hierfür lagen unter 600 DM und konnten auf die Hauseigentümer (sogar noch steuerlich begünstigt) verteilt werden. Was ist das gegen die Kosten und die Nerverei im Streitfall!?


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