Holzwurmbekämpfung
(25.10.2001)
Frage:
Wir haben evtl. Holzwurmbefall in unseren
Dachbalken und möchten gern erfahren, wie dieser zu bekämpfen ist bzw.
wissen, woran man ihn genau erkennt.
Antwort:
Erkennbar ist ein aktiver Holzwurn-(=Nagekäfer-)Befall grundsätzlich
an den typischen runden Löchern von 1-2 mm Durchmesser, aus denen Bohrmehl
rieselt.
Nicht immer ist so etwas gefährlich und muss auch nicht immer bekämpft
werden. Dazu muss man einiges wissen.
Der übliche Weg ist, einen Sachverständigen für Holzschutz vor Ort
zu bestellen und den Befall nachweisen zu lassen. Erst wenn überhaupt ein
Befall vorliegt, ist eine Bekämpfung angesagt. Deren Notwendigkeit und Art
hängt u.a. von den örtlichen Bedingungen und den gesetzlichen
Vorschriften zum Einsatz von (bioziden) Holzschutzmitteln ab, bei denen es
Anwendungsbeschränkungen zu beachten gibt.
Der Umgang mit Bioziden ist mit Verantwortung und natürlich mit Sachkunde
verbunden. Daher ist nach den Vorschriften eine Anwendung nur durch geprüfte
Fachleute vorgesehen. Leider wird das oft missachtet, auch von
Geschäftemachern.
Also Kernsatz ist: Befallsnachweis ist Voraussetzung für eine
bestimmungsgemäße Bekämpfung. Maßgabe dazu ist die DIN 68 800
Teil 4. Eine Untersuchung durch einen Sachverständigen oder Sachkundigen ist
erforderlich. Bekämpfungsmaßnmahmen erfordern einen Fachbetrieb mit
Sachkundenachweis. Hinweise dazu finden Sie unter
http://www.dhbv.de
, wo Sie auch eine Liste abrufen
können.
Weitere Hinweise zu diesem Thema finden Sie auf unserer
Holzwurm-Seite
.
Viele Grüße
Hans-Joachim Rüpke
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