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Das Grünflächenamt einer städtischen Randgemeinde hatte seinerzeit eine Pergola geplant und für ca. 10.000 DM in Auftrag gegeben. Diese war schon nach kurzer Zeit in Fäulnis übergegangen. Dem Bürgermeister fiel das wohl auf seinem täglichen Weg zum Rathaus ins Auge. Nun sollte man für den Schaden jemanden in Regress nehmen. Eines Tages fragte dann das Gemeindeamt uns an, ob wir so einen Pilz bestimmen und die Ursache finden könnten.
Wir erfuhren, dass zuvor schon jemand von der nahen Universität mit der Untersuchung betraut war. Nach Bohrkernentnahme und mikroskopischer Untersuchung soll nur ein unsicherer Befund herausgekommen sein, was zudem lange dauerte. Die Gemeinde zahlte dafür 2000 DM, auf die Kosten der faulenden Pergola drauf.
Schon die Beschreibung des Schadbildes am Telefon durch den Bauleiter ließ die Diagnose auf den Erreger nahezu sicher vermuten. Es handelte sich zweifelslos um einen Befall durch eine Blättlingsart. Durch seine ausgeprägt hervorgebrachten, konsolartigen Fruchtkörper meldete der vermutliche Tannenblättling uns bereits sicher die Totalzerstörung der Pergola.
Unsere Untersuchung erfolgte hier rein aus der Kenntnis der Biologie des Tannenblättlings. Die örtlichen Gegebenheiten, die Baukonstuktion und die Bauhistorie ließen schnell die Ursache finden, ein Ausführungsfehler der dem Planungsfehler folgte.
Bohrkernentnahmen mit mikroskopischen Untersuchungen, zudem zu spät ohne sichere Bestimmung und Ursachenfindung, unklare Angaben zu Planung und Ausführung und die Hilflosigkeit der Amtsbauleute machten uns ein wenig stutzig.
Vorab hatten sie umfassend alles Wichtige erfahren, deshalb hielt nun das Grünflächenamt einen Untersuchungsauftrag an uns für nicht mehr erforderlich...
Das ganze löste sich dann so auf: Als man uns rief, waren alle Fristen bereits abgelaufen. Die Gewährleistung war verwirkt. Und die Planung hat nie niemand gemacht.
Ob der Bürgermeister nun weiß, was da "von amts wegen" faul war? Erst das Wiehern des Amtschimmels "ad acta" macht faul zu fleißig, fix sind Sache und Mehrkosten verbucht.