home weitere Holzfragen Links zum Thema:
Holzqualität
Definition von Bauholz
Sortierung n.Tragfähigkeit DIN 4074
Qualität von Latten und Dachlatten
Schnittholzproduktion. Foto Dr. Kürsten

Die alte DIN 68365 - Bauholz für Zimmererarbeiten zum Vergleich...

Auch damals ging es (nur) um Sortierkriterien nach Aussehen.

Sortierkriterein nach Tragfähigkeit finden Sie hier.


Die Norm stammt von 1957 und ist nun durch die Neufassung der DIN 68365 - Schnittholz für Zimmererarbeiten - Sortierung nach dem Aussehen - Nadelholz (2008-12) ersetzt worden. Sie regelte die Gütebedinungen von Bauholz für Zimmererarbeiten. Es geht um das Aussehen des Bauholzes, was bei Zimmererarbeiten Verwendung findet.

Unter Bauholz versteht man Bauschnitthölzer und Baurundhölzer.

Bauschnittholz

zum Textanfang

Die Sortiermerkmale für Bauschnittholz nach Güte werden nach Kanthölzern, Bretter und Bohlen und Latten und Leisten unterteilt. Im Gegenteil zur DIN 4074, wo die Sortierung nach Tragfähigkeit erfolgt, geht es hier um die Sortierung nach Gütemerkmalen, also nach dem Aussehen.

Bauschnittholz
Begriff
allgemeine Erläuterung Besonderheiten
Kanthölzer
(Balken)
Schnitthölzer von quadratischem oder recheckigem Querschnitt mit Querschnittsseiten von mind. 6 cm. Das Verhältbnis der Querschnittsseiten liegt unter 1:3. Kanthölzer, deren größte Querschnittsseite 20 cm und mehr beträgt, werden auch Balken genannt Kanthölzer
Bretter
Bohlen
(Rauhspund)
Schnitthölzer von mind. 8 cm Breite und einer Dicke von mind. 5 mm; die kleinste Querschnittsbreite ist kleiner oder gleich 1/3 der größten. Schnitthölzer, bei denen die kleinste Querschnittsseite größer als 35 mm ist, werden als Bohlen bezeichnet Schnitthölzer, die zwar mindestens 8 cm breit, aber unter 5 mm dick sind, werden nicht als Bauschnitthölzer bezeichnet. Bretter
Latten
Leisten
Bauschnitthölzer, deren Querschnittsmaße kleiner sind als die für Kanthölzer, Bretter und Bohlen festgelegten. . Latten

Schnittklassen geben (nur) das

Schnittklassen für Kanthölzer (Balken)
Schnittklasse Baumkante zulässig: Anmerkung
S nein
Die Breite der Baumkante wird an ihrer breitesten Stelle an der Oberfläche (schräg) gemessen und ihre Größe als Bruchteil der größten Querschnittsseite angegeben.
A 1/8
B 1/3
C ja, jedoch muß jede Seite in ganzer Länge mindestens noch von der Säge gestreift sein.
.
Gütemerkmale für Kantholz (Balken) aus Nadelholz
Gütemerkmale Sonderklasse Normalklasse
Rinde und Bast unzulässig unzulässig
Farbe
-
bei Fichte,
-
Tanne,
-
Douglasie



-bei Kiefer



zulässig:
blank, d.h., weder rot noch farbig


blank, d.h. frei von Bläue jeder Art

zulässig:
nagelfeste braune und rote Streifen



blau


Äste unzulässig:
faule und lose
unzulässig:
faule
Blitzrisse unzulässig zulässig:
in geringem Maße
Frostrisse unzulässig zulässig:
in geringem Maße
Wurm- und Käferfraß unzulässig Zulässig:
Insektenfraßstellen nur an der Oberfläche
Drehwuchs unzulässig zulässig:
in geringem Maße
Krümmung unzulässig zulässig:
0,4 cm je m
Ringschäligkeit unzulässig zulässig:
in geringem Maße
Rot- und Weißfäule unzulässig unzulässig
Mistelbefall unzulässig zulässig:
in geringem Maße
.
Bohlen
Zuschnitt von Bohlen. Foto: Dr. Kürsten
Maß der Zulässigkeit von Baumkanten an
zum Textanfang

Beim Einschnitt des Rohholzes kann es unter den gegebenen wirtschaftlichen Gesichtspunkten, möglichst viel von der Holzmasse des Baumstammes zu nutzen, zu Fehlstellen an den Schnittkanten kommen. Es können dann sogenannte Baukanten an dem Kantholz auftreten.

Nur diese Angabe, wieviel Baumkante vorhanden ist, gibt die Einteilung nach Schnittklassen wieder.

Eine Mischung zu Schnittklase A/B, wie sie im Handel teilweise erfolgt, ist in der Norm nirgends beschrieben und daher ohne Belang. Solch eine Menge müßte also (zum Schlechteren) nach Schnittklasse B eingeordnet werden.

Aus holzschutztechnischer Sicht sind Baumkanten insoweit erwähnenswert, weil sich dort (je nach Sortierung an der Oberfläche zulässige) Fraßspuren von Frischholzinsekten, besonders von Bockkäfern befinden können. Der dort an der Oberfläche sichbare Platzfraß ähnelt dem des Hausbocks. Diese Fraßspuren bleiben nach dem Verbau des Holzes in der Baukonstruktion erhalten. Nicht selten kommt es viel später zu Fehlinterpretation des Fraßbildes als Hausbockbefall.

Gütemerkmale für Kantholz aus Nadelholz

zum Textanfang

Kanthölzer aus Nadelholz werden nach ihrer Güte in eine Sonderklasse oder Normalklasse eingestuft.

Die Sonderklasse eigent sich für wegen der hohen Güte eines tadellosen Aussehens für den sichtbaren Verbau und zur weiteren Veredelung. Die Normalklasse würde man für den nicht sichtbaren Verbau einsetzen.

Gütemerkmale für ungehobelte besäumte Bretter und Bohlen aus Nadelholz

zum Textanfang

Die vielen Möglichkeiten und wirtschaftliche Überlegungen beim Einschnitt ergeben eine recht unterschiedliche Güte bei den Brettern und Bohlen. Deren Verwendung ist jedoch vielfältiger als bei Kantholzquerschnitten, was sich die Einteilung in 5 Güteklassen erahnen läßt.

Das breite Spektrum der Güteeinteilung bei Bohlen und Brettern aus Nadelholz reicht von der tadellosen Schnittware in der Güteklasse 0 bis hin zur Mindergüte der Güteklasse IV.

Für den Laien interessant, mehr oder weniger zulässig in allen Güteklassen sind neben der Rissbildung als natürlich bedingte Holzeigenschaft auch Harzgallen und Äste als natürlich gegebene Holzbestandteile. Obwohl sie dem Holz ureigen sind, wird gerade um diese 3 Gütemerkmale viel und oft gestritten.

Hier spielt oft der Zeitgeist eine Rolle. Während das Holz der astreichen alpenländischen Zwirbelkiefer an den Wänden der dortigen Wirthäuser und Berghütten der Inbegriff von Gemütlichkeit ist, bevorzugt der Architekt aus dem kühlen Norden für seine Dekoration vielleicht mehr aalglattes und astfreies Holz. Nebenbei, die Zwirbelkiefer ist fast ausgerottet und wegen lohnintensiver Entastung bei der Durchforstung wird astfreies Holz auch immer seltener.

Gütemerkmale für ungehobelte besäumte Bretter und Bohlen aus Nadelholz
Güte-merkmale Güteklasse
0 I II III IV
Baumkante

höchstens an 2 Kanten einer Seite

unzulässig zulässig:
vereinzelt kleine, d.h.schräg gemessen höchstens 1/4 der Dicke und höchstens auf 1/4 der Länge
zulässig:
kleine, d.h.schräg gemessen höchstens 1/4 der Dicke und höchstens auf 1/4 der Länge
zulässig:
mittelgroße, d.h.schräg gemessen höchstens gleich der Dicke und höchstens auf 1/2 der Länge
zulässig:
große, d.h. Schnitterzeugnis in ganzer Länge mindestens von der Säge gestreift und Mindestdeckbreite mindestens 1/2 der Stückbreite an der Meßstelle
Rinde und Bast unzulässig unzulässig unzulässig unzulässig unzulässig
Farbe
-
bei Fichte,
-
Tanne,
-
Douglasie, -
zulässig:
blank, d.h., weder rot noch farbig
zulässig:
vereinzelt leicht farbig
zulässig:
leichtfarbig, d.h. Oberfläche bis zu 10 % farbig
zulässig:
mittelfarbig, d.h. Oberfläche bis zu 40 % farbig
zulässig:
farbig, d.h. Oberfläche mehr als 40 % farbig
Farbe
bei Kiefer
- blank, vereinzelt angeblaut zulässig blank, vereinzelt angeblaut zulässig zulässig:
angeblaut bis blau
zulässig:
blau
Äste
-
bei Fichte,
-
Tanne,
-
Douglasie
zulässig:
je lfdm ein kleiner Ast bis zu 2 cm breit, aber höchstens 5 cm lang
zulässig:
gesunde kleine bis zu 2 cm breit, aber höchstens 5 cm lang
zulässig:
gesunde mittelgroße bis zu 4 cm breit, aber höchstens 10 cm lang und je m 2 kleine Durchfalläste aber höchstens 10 je m 2
zulässig:
gesunde, vereinzelt mittelgroße lose bis zu 4 cm breit, aber höchstens 8 cm lang
zulässig:
große
Äste
-
bei Kiefer
- zulässig:
vereinzelt gesunde kleine, d.h.2 cm kleinster Durchmesser
zulässig:
gesunde kleine, vereinzelt lose, bei Dicken über 30 mm vereinzelt gesunde mittelgroße - bis zu 4 cm breit, Länge höchstens 10 cm
zulässig:
gesunde, vereinzelt mittelgroße lose bis zu 4 cm breit, aber höchstens 8 cm lang
zulässig:
große
Harzgallen zulässig:
statt eines kleinen Astes je lfdm eine kleine Harzgalle, d.h. bis zu 0,5 cm breit und 5 cm lang
zulässig:
vereinzelt kleine, d.h. bis zu 0,5 cm breit und 5 cm lang
zulässig:
kleine, d.h. bis zu 0,5 cm breit und 5 cm lang
zulässig:
vereinzelt mittelgroße, d.h. bis zu 1 cm breit und 10 cm lang
zulässig:
große
Risse zulässig:
vereinzelt kleine, d.h. nicht länger als die Brett- oder Bohlenbreite, nicht durch-
gehende und nicht schräg laufende
zulässig:
vereinzelt kleine, d.h. nicht länger als die Brett- oder Bohlenbreite, nicht durch-
gehende und nicht schräg laufende
zulässig:
vereinzelt kleine, nicht länger als die Brett- oder Bohlenbreite, nicht durchgehende und nicht schräg laufende
zulässig:
mittelgroße, d.h. nicht länger als die 1 1/2 fache Brett- oder Bohlenbreite
zulässig:
große, d.h. auch durchgehende, aber nicht länger als 1/4 der Brett- oder Bohlenlänge
Kernschiefer (Schielber) unzulässig unzulässig unzulässig unzulässig zulässig
Rothartige (buchsige) Bretter und Bohlen unzulässig unzulässig zulässig:
in geringem Maße
zulässig zulässig
Wurm- Käferfraß unzulässig unzulässig unzulässig zulässig:
geringe Insektenfraßstellen nur an der Oberfläche
zulässig:
Insektenfraßstellen nur an der Oberfläche
Rot- Weißfäule unzulässig unzulässig unzulässig unzulässig unzulässig
Mistelbefall unzulässig unzulässig unzulässig unzulässig zulässig:
in geringem Maße

Gütemerkmale für Rauhspund aus Nadelholz

zum Textanfang

Gütemerkmale für Rauspund aus Nadelholz
Baumkante
zulässig: mittelgroße, d.h.schräg gemessen höchstens gleich der Dicke und höchstens auf 1/2 der Brettlänge, aber nur auf der Unterseite bis zum Spund
Rinde und Bast unzulässig
Farbe bei Fichte, Tanne, Douglasie :

Kiefer:


zulässig: farbig
zulässig: blau
Äste zulässig, jedoch nur vereinzelt lose oder ausgeschlagene bis 2,5 cm Breite und Länge
Harzgallen zulässig
Risse zulässig, aber höchstens bis zu 1/3 der Brettlänge
Ringschäligkeit unzulässig
Wurm- Käferfraß zulässig: geringe Insektenfraßstellen nur an der Oberfläche
Rot- Weißfäule, Mistelbefall unzulässig

Gütemerkmale ungehobelte Latten und Leisten aus Nadelholz

zum Textanfang
Gütemerkmale für ungehobelte Latten und Leisten aus Nadelholz
Güte-
merkmale
Güteklasse
I II
Baumkante
zulässig:
kleine, d.h. schräg gemnessen höchstens 1/4 der Dicke und höchstens 1/4 der Länge der Latten oder Leisten
zulässig
Rinde und Bast unzulässig unzulässig
Farbe bei Fichte, Tanne, Douglasie:

Kiefer:
zulässig:
leichtfarbig, d.h. die Oberfläche bis zu 10 % farbig
zulässig:
farbig
zulässig:
angeblaut, d.h. Oberfläche bis zu 10% angeblaut
zulässig:
blau
Äste zulässig:
kleine bis zu 2 cm kleinstem Durchmesser, aber höchstens auf einem Drittel der Breite der Querschnittseite, an der der Ast sitzt
zulässig:
aber höchstens bis zur halben Breite der Querschnittseite, an der der Ast sitzt
Risse zulässig:
kleine, d.h. nicht länger als die Latten- oder Leistenbreite, nicht durchgehend, nicht schräg laufend
zulässig:
mittelgroße d.h. nicht länger als das 1 1/2fache der Latten- oder Leistenbreite und nicht durchgehend
Ringschäligkeit unzulässig zulässig:
in geringem Maße
Kernschiefer (Schilber) unzulässig unzulässig
Wurm- Käferfraß unzulässig zulässig:
geringe Insektenfraßstellen nur an der Oberfläche
Rot- Weißfäule, Mistelbefall unzulässig unzulässig
Gütemerkmale für gehobelte Bretter und Bohlen aus Nadelholz
zum Textanfang
Gütemerkmale für gehobelte Bretter und Bohlen aus Nadelholz
Güte-merkmale Güteklasse
I II III
Baumkante
zulässig:
auf der ungehobelten Seite kleine, d.h.schräg gemessen höchstens 1/4 der Dicke und höchstens auf 1/4 der Länge
zulässig:
auf der ungehobelten Seite kleine, d.h.schräg gemessen höchstens 1/4 der Dicke und höchstens auf 1/4 der Länge
zulässig:
auf der ungehobelten Seite kleine, d.h.schräg gemessen höchstens 1/4 der Dicke und höchstens auf 1/4 der Länge
Rinde und Bast unzulässig unzulässig unzulässig
Farbe
-
bei Fichte,
-
Tanne,
-
Douglasie :
zulässig:
blank, d.h. weder rot noch farbig
zulässig:
leichtfarbig, d.h. Oberfläche bis zu 10 % farbig
zulässig:
mittelfarbig, d.h. Oberfläche bis zu 40 % farbig
Farbe
bei Kiefer
zulässig:
blank, d.h. frei von Bläue jeder Art
zulässig:
angeblaut, d.h. Oberfläche bis zu 10% angeblaut
zulässig:
blau
Farbe
bei Lärche
zulässig:
blank
zulässig:
blank
zulässig:
blank
Äste
-
bei Fichte,
-
Tanne,
-
Douglasie,
-Lärche
zulässig:
gesunde bis zu 2,5 cm breit, aber höchstens 5 cm lang
zulässig:
schwarze, festverwachsene kleine bis zu 5 cm größtem Durchmesser und gesunde mittelgroße bis zu 4 cm kleinstem und bis zu 7 cm gröstem Durchmesser
zulässig:
gesunde, vereinzelt nur kleine,ausgeschlagene d.h. bis zu 2 cm kleinstem Durchmesser
Äste
-
bei Kiefer, Weymouths-
kiefer
zulässig:
vereinzelt gesunde kleine, d.h.2 cm breit aber höchstens 5 cm lang
zulässig:
gesunde kleine, vereinzelt lose, bei Dicken über 30 mm vereinzelt gesunde mittelgroße - bis zu 4 cm breit, Länge höchstens 10 cm
zulässig:
gesunde, vereinzelt nur kleine, ausgeschlagene, d.h.bis zu 2 cm kleinstem Durchmesser
Harzgallen zulässig:
sehr kleine, d.h. bis zu 0,2 cm breit und 2 cm lang und vereinzelt kleine bis zu o,5 cm breit und bis zu 5 cm lang
zulässig:
kleine, d.h. bis zu 0,5 cm breit und 5 cm lang
zulässig
Risse zulässig:
kleine, d.h. nicht länger als die Breite des Schnitterzeugnisses, nicht durchgehend, nicht schräg verlaufend
zulässig:
kleine, d.h. nicht länger als die Breite des Schnitterzeugnisses, nicht durchgehend, nicht schräg verlaufend
zulässig
Kernschiefer (Schielber) unzulässig unzulässig unzulässig
Hobelfehler unzulässig zulässig:
kleine
zulässig
ausgedübelte Stellen unzulässig zulässig:
Kettendübelung bis zu 2 Stück
zulässig
Wurm- und Käferfraß unzulässig unzulässig unzulässig
Rot- Weißfäule unzulässig unzulässig unzulässig
Mistelbefall unzulässig unzulässig unzulässig
Gütemerkmale für gehobelte Latten und Leisten aus Nadelholz
zum Textanfang
Gütemerkmale für gehobelte Latten und Leisten aus Nadelholz
Güte-
merkmale
Güteklasse
I II
Baumkante
zulässig:
auf der ungehobelten Seite kleine, d.h. schräg gemessenn höchstens 1/4 der Dicke und höchstens auf 1/4 der Länge der Latten oder Leisten
zulässig: mittelgroße, d.h.schräg gemessen höchstens gleich der Dicke und höchstens auf 1/2 der Länge der Latten oder Leisten
Rinde und Bast unzulässig unzulässig
Farbe bei Fichte, Tanne, Douglasie:

Kiefer

Lärche:
zulässig:
blank, d.h. weder rot noch farbig
zulässig:
leichtfarbig, d.h. die Oberfläche bis zu 10 % farbig
zulässig:
blank, d.h. frei von Bläue jeder Art
zulässig: angeblaut, d.h. die Oberfläche bis zu 10 % blau
zulässig: blank --
Äste zulässig:
gesunde kleine bis zu 2 cm breit, aber höchstens 4 cm lang und höchstens 1/3 der Breite der Querschnittseite, an der der Ast sitzt
zulässig:
gesunde kleine, d.h. bis zu 2 cm kleinstem Durchmesser, aber höchstens 1/2 der Breite der Querschnittseite, an der der Ast sitzt
Harzgallen zulässig:
sehr kleine, d.h. bis zu 0,2 cm breit und bis zu 2 cm lang
zulässig:
vereinzelt kleine, d.h. bis zu 0,5 cm breit und bis zu 5 cm lang
Risse zulässig:
kleine, d.h. nicht länger als die Latten- oder Leistenbreite, nicht durchgehend, nicht schräg laufend
zulässig:
mittelgroße d.h. nicht länger als das
1 1/2fache der Latten- oder Leistenbreite. Sie können durchgehen, wenn sie nicht nicht schräg verlaufen
Kernschiefer (Schilber) unzulässig unzulässig
Hobelfehler und ausgedübelte Stellen unzulässig zulässig: kleine
Wurm- Käferfraß unzulässig unzulässig
Rot- Weißfäule unzulässig unzulässig
Mistelbefall unzulässig unzulässig

Gütemerkmale für Baurundholz aus Nadelholz

zum Textanfang
Gütemerkmale für Baurundholz aus Nadelholz
Gütemerkmale Normalklasse
Rinde und Bast unzulässig
Äste zulässig:
in geringem Maße
Drehwuchs zulässig:
in geringem Maße
Krümmung zulässig:
0,4 cm je m

Gütemerkmale für Bauschnitt- und Baurundholz aus Laubholz

zum Textanfang
Gütemerkmale für Bauschnitt- und Baurundholz aus Laubholz
Gütemerkmale Normalklasse
Rinde und Bast unzulässig
Äste zulässig: gesunde
unzulässig: faule
Frost- und Blitzrisse unzulässig
Ringschäligkeit zulässig:
in geringem Maße
Drehwuchs zulässig:
im geringen Maße
Splint bei Eichenholz unzulässig
Wurm- und Käferfraß unzulässig

Zusammengestellt nach der alten DIN 68365, Erich Schmidt Verlag , Berlin, Bestellung Tel.:030-250085-265


home weitere Holzfragen Links zum Thema "Einteilung" nach: Nutzungsklassen
nach Statiknorm DIN 1052
Gefährdungsklassen (Allgemeine Gebrauchsbedingungen und Gefährdungsklassen nach EN 335-1, aus: DIN EN 460). Festigkeitsklassen nach EN 338
Resistenzklassen nach DIN 68 364 (Ausg.1979-11), diese Norm gilt in Verbindung mit DIN 68000 nur für das Bauwesen Dauerhaftigkeitsklassen Klassen der natürlichen Dauerhaftigkeit gegen Pilze
(aus: DIN EN 350-2, Anhang C)
Externer Link für den Planer und seine Ausschreibung im Leistungsverzeichnis:
Information des Zimmererhandwerks, Ausgabe 12/2004, Ausschreibungen für Planer und Architekten Bauschnittholz und Konstruktionsvollholz (KVH®, MH®)

 

zum Textanfang

[zurück zur vorigen Seite ]    [zurück zur Übersicht ]     home home