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einige neue Seiten bei Holzfragen.de

Wird Holz in baulichen Anlagen verwendet, geschieht dies zu dem Zweck über eine angemessene Lebensdauer gebrauchtstauglich zu bleiben. Vielerlei Baubestimmungen sollen helfen, den Zweck zu erreichen. Der Fallstrick für Holz heißt hierbei, Holz und angreifende Organismen. Alle Kapitel des vorbeugenden Holzschutz sind davon durchzogen. De jeweilig zu erwartenden Gebrauchsbedingungen bzw. Beanspruchungen müssen richtig eingeschätzt werden, um die Anforderungen an Vollholz hinsichtlich dessen Dauerhaftigkeit und Resistenz bei der Planung rechtzeitig zu definieren. Die Erfüllung des nötigen vorbeugenden Holzschutzes als Teil der Gerauchstauglichkeit ist damit, eine ordentlichen Ausführung ´mal vorausgesetzt, so gut wie garantiert. (13.06.2008)


Auch Holzwerkstoffe unterliegen entsprechend den im Gebrauch zu erwartenden Bedingungen je nach realer Feuchte einer Gefahr durch angreifende Organismen. Das sind holzzerstörende Pilze und Insekten, holzverfärbende Pilze und Schimmelpilze und im besonderen Anwendungsfall "im Meerwasser" auch maritime Organismen. Das Thema - Holzwerkstoffplatten, Gefährdung durch "angreifende Organismen" - wird anhand der in EN 335-3 gegebenen Definition der Gebrauchsklassen nach Gebrauchsbedingungen behandelt. (13.06.2008)


Während DIN 4074-1 die Sortierung von Bauholz nach Tragfähigkeit behandelt, regelt DIN 68365 die Güte von Bauholz für Zimmererarbeiten. Dort geht es also um das Aussehen von Bauschnittholz. Die 68365 wird wohl Ende des Jahres durch eine Überarbeitung ersetzt. Die wichtigen Tabellen "alt gegenüber neu" wurden auf der Seite DIN 68365 - Bauholz für Zimmererarbeiten zusammen gestellt. (27.05.2008)


Balkone aus Holz sind vom Fachmann einfach herzustellen. Sie sind vom natürlichen Material Holz her gesehen, eine Augenweide. Gewachsenes Holz geniest unsere Sympathie, weil es dem Menschen als naturnah vertraut ist. Ob Holzbalkone den Erwartungen an eine lange Lebenszeit entsprechen kann, liegt an der konstruktiven Planung, ihrer fachgerechten Ausführung aber auch an der weiteren Pflege im späteren Gebrauch. Die 2008 vom Bund Deutscher Zimmermeister verfaßten Fachregeln "Balkone und Terrassen" ergaben den Anlaß, dieses Thema unter dem Titel: "Der Balkon aus Holz - einige Regeln zur Konstruktion" zu vertiefen (22.05.2008)


Das Holzschutzmittelverzeichnis ist neu in der 56. Auflage 1/2008 ausgeliefert. Die Veränderungen wurden auf der Seite Hinweise zum Einsatz von Holzschutzmitteln eingearbeitet. Dort gibt es auch ein Verzeichnis von bauaufsichtlich zugelassenen insektenbekämpfenden Mitteln mit Prüfprädikat Ib (insektenbekämpfend) und bauaufsichtlich zugelassene schwammsperrende Mittel mit Prüfprädikat M (Schwammsperrmittel) das nach Wirksamkeitszeit und Wirkstoffen gegliedert ist. Einst von Martin Malangeri aufgestellt, wurde es aktualisiert. (08.04.2008)


Was dem einen als optischer Graul erscheint, nimmt dem anderen die Last zur Erneuerung der Außenanstriche auf Holz. Die werden sowieso niemals dauerhaft sein. Die in Kauf zu nehmende Vergrauung von Holzoberflächen ist eine völlig natürliche Erscheinung. Unter besonderer Beteiligung des UV-Lichtspektrums laufen photochemische, physikalische (Auswaschungen) und biologische Prozesse (Mikroorganismen, Pilze und Bakterien) ab. Es verbirgt sich grundsätzlich nichts Schadhaftes dahinter, wenn die Grundbedingungen eines konstruktiven Holzschutzes gewährleistet sind. (08.04.2008)


Eine neue Seite widmet sich den komplexen Uberlegungen, die hinsichtlich der zu erneuernden Holzbauteile bei der Instandsetzung an der Fachwerkfassade vorausgehen sollten. Ein Motto dazu hieße: "Bewährtes belassen, Nötiges anpassen - alte Baufehler erkennen, neue vermeiden". (27.03.2008)


Überarbeitungen: Einige Seiten (Muschelkrempling, Blättlinge, Balkone, Spritzwasser) wurden textlich und bildlich ergänzt. Weiterhin wurden Aktualisierungen vorgenommen. (27.03.2008)


Was ist "Schwamm", eine Frage die nur auf den ersten Blick einfach erscheint. Geht es um den Ausschluß des Wohngebäudeversicherungsschutzes bei "Schwamm", darf man sich getrost auf Überraschungen einrichten, denn in den Bedingungen und Klauseln dazu wird "Schwamm" ablesbar nicht weiter benannt. Für die Schadenpraxis des Sachverständigen kann dies heißen, unter "Schwamm" unterschiedlichste Pilze, bis hin zu Schimmelpilzen als Ausschluß feststellen zu müssen. Das war der Anlaß, das Thema Gebäudeversicherung und "Schwamm" ausführlicher zu betrachten. (25.02.2008)


Thüringen und Sachsen sind die letzten der 16 deutschen Bundesländer, wo (noch) die Meldepflicht für Befall von Hausbock, Echtem Hausschwamm und Termiten besteht. Der heute bestimmungsgemäß geforderte Nachweis der Sachkundeprüfung zum bekämpfenden Holzschutz am Bau für alle Sachverständige und den ausfühenden Fachmann auf der Baustelle vor Ort macht die Meldepflicht entbehrlich. Unberührt davon bleibt, nach auftretendem Befall dieser Holzzerstörer bestimmungsgemäß erforderliche werdende Maßnahmen zur Bekämpfung im gleichen Umfang vorzunehmen. Übrigens Brandenburg hat den Schutz vor schädlichen Einflüssen - unserer Meinung nach sehr sinnvoll - mit der Standsicherheit zusammengefaßt. (03.03.2008)


Monitoring, ein neues Wort und nur schwer zu erahnen, was es alls ausdrücken soll: Spuren lesen, Indizien suchen, Fallen stellen, untersuchen, messen, zählen, also viel bis alles feststellen. Nicht nur Tatort, Täter und Motiv sind offen zu legen, es geht auch um die Vorbeugung dagegen, also um die zukünftige Tatverhinderung oder um das dann rechtzeitige Aufspüren der Wiederholungstäter, die ganz schlicht "Holzzerstörer" heißen. Monitoring ist eine Art Viel- und Weitsicht. Es soll aus einer recht komplexen Schadenssituation heraus führen, dagegen vorbeugen und es zukünftig ausschließen. -> Ganzheitliches Herangehen beim bekämpfenden Holzschutz (15.01.08)

Statistik von www.holzfragen.de

Die Statistik von www.holzfragen.de im April 2008:

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