Die Allgemeinen Technischen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen (ATV) Zimmer- und Holzbauarbeiten - DIN 18 334:1-2005 schreiben im Abschnitt 3.1.6 die Holzfeuchte für Nadelschnittholz zum Zeitpunkt des Einbaus mit maximal u = 20% fest.

Damit ist der Begriff des trockenen Einbaus von Nadelschnittholz mit max. 20 % definiert und festgelegt.

Weitere maximale Holzfeuchten beim

  • Holzhausbau maximal 18%,
  • Fußböden maximal 12%,
  • Blindböden maximal 20%,
  • Unterböden maximal 15%,
  • und Treppen 9+/-3%.

Bei Laubholz gilt ebenfalls generell die Regelung des "trockenen Einbaus". Allerdings ist es hier erforderlich, die Holzfeuchte in der Ausschreibung (querschnittsabhängig) anzugeben. Bekanntlich ist bei größeren Querschnitten nur schwer oder kein Material mit u < 20 % lieferbar, sodass es hier zu (zuvor vereinbarten) Abweichungen nach oben kommen kann oder u.U. sogar muss.

Eine Abweichung in der neuen DIN 1052 sei noch angemerkt: dort wird in Nutzungsklasse 3 (direkt bewitterter Außenbereich) eine Holzfeuchte von maximal u = 25% aus statischer Sicht zugrunde gelegt, wenn unschädlich nachgetrocknet werden kann. In Nutzungsklasse 1 und 2 (Gebäudeinnenbereich) sind maximal 20% festgeschrieben. DIN 1052:2004-8 6.2 Abs. (3) und (4) .

Hierzu erreichte uns der folgende Kommentar:
"Bei Fachwerksanierungen sollte man meiner Meinung nach diese (DIN 1052) Regel für die Einbaufeuchte neuer Eiche heranziehen, da 20% Eiche kaum verfügbar ist. Es muss jedoch klar sein, dass nach etwa 2 Jahren die Putzkanten nachgebessert werden, und evtl. Risse ausgespänt werden müssen, da Schwindverformungen zu erwarten sind. Vertraglich müsste hier festgehalten werden, dass bezüglich der Einbaufeuchte von DIN 18334 abgewichen wird. Man kann sich immer noch streiten, ob die zu erwartenden Schwindverformungen typisch für die Bauweise und unschädlich oder schädlich sind. Wenn man zum Schluss "schädlich" kommt, kann man nicht legal die 25% Regelung von DIN 1052 nutzen." Uli Arnold, öbuv Sachverständiger für Holzschutz am Bau

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