Im konstruktiven Holzschutz gilt die Auswahl der richtigen Holzart anhand ihrer natürlichen Dauerhaftigkeit als erstes und einfaches Mittel, den Mindestanforderungen an die Dauerhaftigkeit in der jeweiligen Gebrauchsklasse zu entsprechen. Die DIN 68800-1:2011-10 regelt Mindestanforderungen an die Dauerhaftigkeit von Farbkernholz gegen Pilze unter neuen Begriffen (Gebrauch statt Gefährdung und Dauerhaftigkeit statt Resistenz).
Wenn es um "Holz" geht, ist von der jeweiligen Holzart nur das Kernholz gemeint! |
Was ist Farbkernholz? Das Kernholz ist im Stammquerschnitt innen farbig abgesetzt. Es ist dauerhafter als das meist deutlich hellere Splintholz. Reines Farbkernholz darf nur einen Splintholzanteil von max. 5% haben. Bei Holzbestellungen sollte dies immer schriftlich vereinbart werden. |
Was ist mit dem Reifholz der Fichte? Das „Reifholz“ ist der innere Stammzylinder der Fichte (Picea abies). Reifholz ist kaum farblich abgesetzt und gehört nicht zu den Farbkernhölzern. Reifholz ist weniger dauerhaft. Es kann aber, bei entsprechenden Maßnahmen zum konstrutiven Holzschutz durchaus und vielfältig (ohne Holzschutzgift) verwendet werden. |
Was ist Splintholz? Das Splintholz aller Holzarten ist nicht dauerhaft. Es ist der Dauerhaftigkeitsklasse 5 zuzuordnen. Dieses Holz kann tragend unter den Bedingungen der Gebrauchsklasse 0 verbaut werden. Auch bei einer nur kurzen Nutzungsdauer, z.B. Messepavillon, Marktstände als fliegende Bauten etc., kann es Verwendung finden. |
Soweit keine zusätzlichen Holzschutzmaßnahmen ergriffen werden, garantiert in den Gebrauchsklassen 2 - 4 die Wahl eines Farbkernholzes (max. 5% Splintholzanteil ist zulässig) mit der entsprechenden Dauerhaftigkeit, dass ein Pilzbefall an tragenden Holzbauteilen allein dadurch vermieden werden kann. Die Nutzungsdauer ist zu berücksichtigen, denn wird nur eine geringe Nutzungsdauer *) gefordert, können ggf. auch weniger dauerhafte Holzarten eingesetzt werden.
*) Unter der Nutzungsdauer versteht man die geplante Zeitdauer der Nutzung einer baulichen Anlage, in der die Standsicherheit und die Gebrachstauglichkeit zu erwarten sind. Der Planer hat zu allen Holzschutzmaßnahmen die geplante Nutzungsdauer mit einzubeziehen. Die spätere tatsächliche Nutzungsdauer, z.B. bei Umbauten, ist immer in diesem Zusammenhang zu sehen und zu bewerten. Die Gebrauchsdauer ist die Zeitspanne, in der ein jeweiliges Produkt seine zugesicherten Eigenschaften beibehält. Es sind im allgemeinen keine Reparaturen oder Ersatzmaßnahmen erforderlich, wenn eine fachgerechte Wartung über die Gebrauchsdauer sichergestellt wird.