Definition von BauholzVeränderte Konstruktionen und Bauabläufe erfordern insbesondere den Einsatz trockenen Bauholzes, so wie es in der neuen ATV/DIN 18334 verlangt wird, die seit 01.01.2001 gilt.
Der Bund Deutscher Zimmermeister (BDZ) und der Verband der Deutschen Säge- und Holzindustrie e.V. (VDS) haben in einer Verbändevereinbarung das Produkt DIN 4074 - Bauholz definiert. Die Verbändevereinbarung trägt den erhöhten Anforderungen an Bauholz Rechnung. Es wurde die Neufassung der DIN 4074 zugrunde gelegt. Mit der Verbändevereinbarung DIN 4074 - Bauholz wurde ein Qualitätsstandard festgelegt, mit dem Handwerk, Handel und holzverarbeitende Industrie sowie Bauherrn und Architekten ein klar definiertes Produkt an die Hand gegeben wird, das einen weiten Bereich des Holzbaus unterhalb der Ebene von Konstruktionsvollholz zuverlässig abdeckt. Dies wird in einer "Information für bauholzproduzierende Betriebe" vom VDS erläutert. Je nach Dimension der Querschnitte wird Bauschnittholz in folgende Sortimente eingestuft:
Sogenanntes "DIN 4074 - Bauholz" hat nach den Vorgaben dieser Verbände-Vereinbarung folgenden Kriterien zu entsprechen:
Sortiment 1 (trocken) soll über die neue DIN 4074, S 10 hinausgehen. So soll z.B. Bauholz mindestens mit der höheren Schnittklasse A (max. 1/8 Baumkante) geliefert werden. Das trägt dem zunehmenden maschinellen Abbund Rechnung. Zugleich wird der mehrstielige Einschnitt festgelegt, mit dem ein wesentlich besseres Trocknungsverhalten erzielt wird. Sortiment 2 ist gedacht für den Einsatz in den Bereichen, in denen Bauholz nachtrocknen kann und mit einer höheren Feuchtigkeit eingebaut werden darf. Sortiment 2 ist trocken maßhaltig (20 %) eingeschnitten.
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