Außenwirtschaftsrecht - pflanzengesundheitliche RegelungenMit dem Auftreten des Asiatischen Laubholzkäfers, Anoplophora glabripennis, im Juli 2001 im oberösterreichischen Innviertel in Braunau an Ahornbäumen wurde vermutlich eine sehr lückenhafte Einfuhrkontrolle aufgedeckt, da als Ursache nur befallenes Verpackungsholz aus Asien in Frage kommt. Die Gefährlichkeit dieser eingeschleppten Bockkäferlarven haben in den USA zu strengen Maßnahmen geführt, denn die Folgen sind absterbende Alleebäume (nach 1-2 Jahren) und ein strenger spürbarer Eingriff in unsere Stadtbegrünung. Eingeschleppt wird der Käfer mit Handelswarenholzverpackungen aus seiner asiatischen Heimat, China, Korea, Taiwan und Japan. Er zerstört er überwiegend Pappel, Weide, Ahorn, Erle, Apfel, Mehlbeere, Platane, Kirsche, Birne, Robinie, Sasa, Schnurbaum und Ulme. In Nordamerika wurde er bereits 1996 bzw. 1998 eingeschleppt und wurde an Ahornarten, Rosskastanie, Birke, Esche, Mehlbeere, Tulpenbaum, Pappel und Weide festgestellt, wobei die nicht winterharten Larven im Holz trotzdem gut überwintern konnten. Es folgten z.B. als Erstes Überlegungen zu einem sofortigen Importverbot für Bonsaipflanzen. Als Reaktion gab es im Außenwirtschaftsrecht 6/1999 unter dem VuB - Pflanzenschutzrecht Regelungen zum Verpackungsholz aus China: An hölzernem Verpackungsmaterial aus China ist wiederholt der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis [Motschulsky]) aufgetreten. Um eine Verbreitung dieses Käfers in Europa zu verhindern, darf hölzernes Verpackungsmaterial aus China (ausgenommen Hongkong), das China am oder nach dem 10.06.1999 verlassen hat, nur noch unter definierten Festlegungen eingeführt werden (VSF N 33 99 Nr. 225 S. 4). Weitere und aktuelle Detailinformationen zum Thema Pflanzengesundheit gibt es beim Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI), Erwin-Baur-Str.27 in 06484 Quedlinburg. [zurück zur vorigen Seite ] [zurück zur Übersicht ] home |