Baulicher Holzschutz"Baulicher Holzschutz ist bei der Planung und Ausführung stets zu berücksichtigen ... " forderte die alte DIN 68 800-2 (4) generell. "Ausführungen ohne chemischen Holzschutz sollten gegenüber jenen bevorzugt werden, bei denen ein vorbeugender chemischer Holzschutz erforderlich ist." Die Neufassung sieht die Pflicht zur grundsätzlichen Anwendung eines baulichen Holzschutzes und besonderer baulicher Maßnahmen, was die nicht gern gesehene Verwendung von chemischen Holzschutzmitteln in vielen Fällen erübrigt und auf das Nötige beschränkt. Die Grundregel für den baulichen Holzschutz ist einfach:Wasser möglichst vom Holz fernhalten, oder ein schnelles Ablaufen gewährleisten und durch Luftumspülung die Abtrocknung ermöglichen ! Innerhalb von Gebäuden kann es vor allem durch undichte Dächer, Wände, Wasser- und Heizungsleitungen, sowie durch Kondensfeuchte an kalten Wänden und Leitungen und innerhalb von Wandkonstruktionen zur Vernässung von Holz kommen.
Warum Feuchte schlecht für das Holz ist, das erfahren Sie im Kapitel " Pilze ". Wo sich die Belastung des Holzes durch Feuchtigkeit nicht ganz vermeiden lässt, kann eine Holzart gewählt werden, die relativ wenig anfällig gegenüber Pilzbefall ist. [zurück zur vorigen Seite ] [zurück zur Übersicht ] home |