"Wenn ich daran denke, wie günstig ich mein Haus damals kaufte, muß ich auch dazu sagen, es war in einem wirklich erbärmlichen Zustand. Aber das war ja der kaufentscheidende Grund, es war außerordentlich billig, niemand wollte es schließlich haben und der Verkäufer war am Ende froh, daß ich es nahm". Das erzählte mir ein Freund aus dem Ostfriesischen, der ein typisches "ich-will-eine-alte-Bauernkate-und-kauf-ich-auch-Abenteuer" hinter sich hatte. Ich kenne noch jemanden, einen bajuwarischen Kollegen, der sich an ein Haus wagte, daß sogar vom Echten Hausschwamm befallen und daher in kurzer Zeit heruntergekommen war, und dem Besitzer nur zur Last fiel. Der Preis solcher Häuser liegt kurz über den Abbruchkosten.
"Schnäppchen" oder unberechenbares Abenteuer ?
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Meistens ist es eben der Zustand und das Baualter, was Altbauten in der Regel scheinbar preiswerter dastehen läßt, als vergleichbare Neubauten. Der Verkäufer kalkuliert im Stillen beim Verkauf mit einem niedrigeren Preis. Das ist dann die "rote Hälfte des Apfels". Der Käufer muß aber die Kosten für seine zukünftige Instandsetzung noch dazurechnen. Erst danach ist die Preiswürdigkeit "der alten Kate" wirklich zu messen.
Es ist wichtig, mit Bedacht vorzugehen. Ein Baulaie muß sich da unbedingt Rat holen. Natürlich bei einem Fachmann, der ihm sagen kann, was an Instandsetztungskosten auf ihn zu kommen werden und im ungünstigen Fall infolge versteckter Mängel noch entstehen könnten. Schließlich ist sonst so eine Feststellung, "preiswert oder nicht", bei einem Altbau vor dem Kauf schlichtweg unmöglich. Alles andere wird hinsichtlich einer den Tatsachen angenäherten Kaufpreiskalkulation leider unseriös werden. Berichte von unglaublich billigen Baukosten, die liebe Freunde auftischen, sollte man immer zu den Lottogeschichten zuordnen, oder der Trumpfkartenwerbung einer Bank, "mein Haus, mein Auto, mein Boot".
Bei Eigentumswohnungen ist das nur scheinbar etwas einfacher. Auch hier ist zusätzlich das Augenmerk auf das Gemeinschaftseigentum zu richten. Da geht es um später zu tragende, mögliche Kosten aus Reparaturstau. Die Frage steht ob, dafür Rücklagen angespart wurden bzw. was da an Umlagen nötig werden wird.
Es sind in jedem Fall Umbauten notwendig, um zu einer gewünschten Modernisierung zu kommen. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) in Bonn weist Verbraucher u.a. auch besonders auf die Möglichkeit hin, daß es bei den Kaufobjekten verdeckte Schäden geben kann, die es zu erkennen gilt.
So etwas sind z.B. dann oft Feuchteschäden im Erdgeschoss, alte unerkannte
Hausbockschäden im Dachgeschoss und an den Geschossdeckenbalken, oder immer versteckt und
eigentlich an jeder Stelle im Haus möglich, Schäden bzw. Befall durch den Echten
Hausschwamm, die der Käufer dann womöglich erst während der Baumaßnahmen
entdeckt.
Feuchteschäden im Keller. Foto: Rüpke |
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Überraschungen im Dachgeschoss - Pilzbefall hinter dem Drempel, Hausbockbefall an den Deckenbalken. Foto: Rüpke |
Der Hausbock hat diesen Deckenbalken bereits zu Staub zerlegt. Hier ist nichts mehr zu retten. Foto: Rüpke |
Dies führt unweigerlich zu nicht eingeplanten unangenehmen Kostensteigerungen. Ganz zu schweigen von einem verzögerten Einzugstermin, kommen die nervenaufreibenden, oft stückchenweisen Nachfinanzierungsverhandlungen dazu. Da fehlt dann in der Regel die Reserve. Der Haustraum kann dann sogar zu Ende sein oder zum Alptraum werden. Die nun von Rechtsanwälten gegebene Hoffnung, auf Schadensersatz gegen den Verkäufer zu klagen, bringt noch mehr Stress und Verzögerungen, und natürlich Kosten mit sich. Wie das ausgehen kann, weiß jeder, der ein gewisses Lebensalter erreicht hat und das mit dem "Hornberger Schießen" kennt. Dokumentation und Belege müssen schon sehr gut sein, um hier am Ende Erfolg zu haben.
Checklisten...
Hin und wieder findet man lesenswerte Internetseiten, die eine Checkliste zum Hauskauf anbieten. Sie soll er Bauherren wie Käufern von Wohnimmobilien helfen, Angebote zu bewerten. Oft sind diese Checklisten ziemlich starr und oft auch praxisfremd aufgebaut. Die beste Checkliste steckt jedoch nach wie vor in den Köpfen erfahrener = älterer Baufachleute. Sie können vieles durchschauen und wissen Verborgenes aus eigener Berufserfahrung zu deuten. Ihr Erfahrungsschatz ist viel zu komplex, als daß eine Liste zum Abhaken dafür ausreichte... |
Ein weiterer Punkt, der bei der Kostenplanung n a. berücksichtigt werden muß, sind die weiteren genauen Baukosten und deren Möglichkeit überhaupt. Dazu gehören z.B. die Planungskosten und Kosten für behördliche Nachweise und Genehmigungsverfahren. Schon im Vorfeld muß angefangen werden zu planen, um alle kostenentscheidenden Faktoren wenigstens abschätzen zu können. Die Frage nach Anlieger- und Erschließungskosten muß geklärt sein, um Überraschungen zu vermeiden. Dazu kommen Kosten der Versicherungen. Also, wer bauen oder umbauen will, braucht immer schon vorher eine gute Beratung und bei einigen Fragen wird hier der o.a. Fachmann schon wirklich und intensiv gefragt werden.
Sie sollten sich darüber klar sein, daß ein Altbau bei einem späteren Verkauf kaum das Geld wieder einbringen wird, was Sie zuvor eingeracht haben. Der Hausbau für sich ist stets eine unrentable Anlage. Es ist alles in erster Linie nur für Sie da, und wenn Sie träumen können, wird es auch Ihr Traumhaus werden.
In der Tat könnten nicht rechtzeitig erkannte versteckte Bauschäden den Ruin des künftigen Bauherrn bedeuten.
Die Erfahrung lehrt, an das Risiko durch versteckte Mängel ist zu denken.
Darunter versteckt sich ein größerer Schaden nach Hausschwammbefall. Foto: Rüpke |
Eine nicht geahnte böse Überraschung, gut hinter den Fliesen versteckt - völlig verrottete Balken. Foto: Rüpke |
Deutliche Spuren nach Bekämpfungsmaßnahmen gegen vorangegangenen Hausbockbefall. Foto: Rüpke |
Überraschung, ein Hausbockbefall, der nur dort bekämpft und saniert wurde, wo er einfach zugänglich war. Foto: Rüpke |
Die Folgen sind sehr teuer und führen zu einem sogenannten merkantilen Minderwert des Hauses. Ob und wie der Käufer sich den Schaden vom Verkäufer zurückholen oder vom Kaufvertrag zurücktreten kann, ist eine juristische Frage, die hier nicht erörtert werden kann. (Beim Weiterverkauf muß der Verkäufer jedenfalls auf einen vorangegangenen Befall durch den Echten Hausschwamm hinweisen. Auch ein eingeschalteter Wertgutachter, der dies leichtfertig übersähe, wäre natürlich haftpflichtig zu machen, der hätte ja einen Sachverständigen für Holzschutz einschalten können und hier auch müssen.)
Sie sehen, einem eingeschalteten Fachmann ist auch etwas abzuverlangen. Er haftet für seine Leistung. Das ist eben mehr, als nur gute Ratschläge.
In der Zeitschrift Wirtschaftsrecht 1994 S.1954 wird über gerichtliche Entscheidungen zum Nachteil von Sachverständigen berichtet, wobei dann im Fazit darauf hingewiesen werden sollte, daß die Mehrzahl der Regressprozesse gegen Bewertungssachverständige den Umstand aufzeigten, das diese Sachverständigen oft das begutachtete Objekt nicht in vollem Umfange untersucht hatten oder wesentliche sichtbare Dinge glatt übersehen hatten. Daraus lernen wir, nicht alle Bausachverständigen sind automatisch auch gute Baufachleute, aber auch nicht unwichtig, denn sie sind haftbar. Für fahrlässige Beratungsfehler müssen sie (oder ihre pflichtmäßige Haftpflichtversicherung) gerade stehen.
Somit ist die Beurteilung von gebrauchten Immobilien durch einen guten und neutralen Fachmann unbedingt ratsam, denn nicht immer sind Berater, wie Handwerker oder Makler ehrlich, wenn sie z.B. finanziell an dem Projekt beteiligt sind. In Frage kommen Baumeister, Architekten und Bauingenieure, die oft zudem Sachverständige in bestimmten Bauschadensbereichen sind, von denen Sie dann auch geballte Sachkunde erwarten dürfen. Die können Sie auch baubegleitend beraten, und sind in der Lage, Bausubstanz mit unterschiedlichen Diagnosemethoden auf Schäden zu untersuchen. Meistens auf Grund ihrer langjährigen Erfahrung, erkennen solche Experten schon bei einer Besichtigung sehr schnell die möglichen Schwachpunkte des Altbaus, ohne alles auseinandernehmen zu müssen.
Ein Bausachverständiger sollte z.B. schon bei einer Begehung z.B. mit einem einfachen Beilsteinnachweises verdachtsmäßig feststellen können, ob Gefahr bestünde, daß ein Dachstuhl mit früher verwendeten hochgiftigen Holzschutzmitteln belastet ist. Dann käme zum Beispiel ein Ausbau hinsichtlich des möglichen Krebsrisikos für die Bewohner ohne vorherige Untersuchung und abgestimmte Sanierung nicht in Frage.
Stellen Sie dann die Kosten dieses Beraters gegen die Courtage des Maklers, wird Ihnen ein Licht aufgehen, wie kostengünstig das war.
Für den Baulaien kann ein Untersuchungsbericht mit Sanierungsvorschlägen ein praktischer Leitfaden zur baulichen Umsetzung werden. |
Hans-Joachim Rüpke, Architekt AKN, Sachverständiger für Holzschutz am Bau, www.holzfragen.de