"Qualifikationsnachweis der Ausführenden nach DIN 68 800-4"Fachbetriebe bzw. qualifizierte Fachleute Die Bekämpfungsmaßnahmen an tragenden und/oder aussteifenden Bauteilen sowie auch für nicht tragende Holzbauteile erfordern umfassende Kenntnisse und Erfahrungen. Sie dürfen daher nur von Fachbetrieben bzw. qualifizierten Fachleuten, die über die erforderliche Ausrüstung verfügen, durchgeführt werden. Qualifizierte Fachleute sind diejenigen, die die entsprechende Ausbildung absolviert haben und den gesetzlichen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung entsprechen. Doie entsprechende Ausbildung zur Sachkunde "Bekämpfender Holzschutz am Bau erfolgt" bundesweit nach gleichen Ausbildungs- und Prüfungsrinhalten. Sie schließt mit einer gesondertentheoretischen und praktischen Prüfung (schriftlich und mündlich) an. Nach bestandener Prüfung erhält der Sachkundige vom Ausbildungsbeirat eine Urkunde den Sachkundenachweis. Der wird in eine Eintragungsliste aufgenommen, die von der bestellten Treuhandstelle, Anwaltskanzlei Omankowsky und Meinhardt, Köln, Tel. 0221 / 9415757 geführt wird
Die Sachkunde beinhaltet u.a. besondere Kenntnisse und Erfahrungen über
Fachbetriebe verfügen u.a. über die erforderliche Ausrüstungen und Anlagen für die
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