Feuchte
Schimmel im Schlafzimmer - Ungenügendes Lüften oder
Baumangel?
Wegen eines deutlich abgegrenzten Schimmelbefalls im Schlafzimmer seiner
vermieteten Erdgeschosswohnung rief uns der Eigentümer zu Hilfe. Der
Hausverwalter bezichtigte die Mieterin, die Ursache für den Schimmel selbst
geschaffen zu haben.
Eine eingehende Mauerwerksanalyse gab keinen Hinweis auf eine Feuchtequelle in der
Wand oder aufsteigende Feuchte. Temperaturmessungen in der Wand führten
weiter: Bei einer relativen Luftfeuchte von 65 %, einer Raumtemperatur von
14,5
°
C lag die Taupunkttemperatur bei ca. 7,5
°
C. (DIN 4108, Tab. 6.2). Diese hat im Wandputz 2
cm Tiefe erreicht bzw. überschritten. Hier konnte sich somit Tauwasser bilden
und den Schimmelbefall ermöglichen, der durch Mikroorganismen (Stichwort:
Biofilm, Mykobakterien, VOC) begleitet werden und Menschen gesundheitlich stark
beeinträchtigen kann (z.B. Husten, Augenbrennen).
Warum der Schimmelbefall so deutlich auf eine kleine Fläche begrenzt war,
wurde durch die Betrachtung der Wand von der Außenseite her verständlich:
Im Bereich der inneren Schadensstelle waren an der äußeren Seite zwei
Schaltkästen der Post angebaut. Dahinter war die sonst vorhandene
Farbbeschichtung nicht erfolgt.
Die primäre Ursache der Schadensbildung war damit klar: Hinter den
Schaltkästen konnte zum einen mehr Regenwasser in die Wand eindringen als in
den beschichteten Bereichen, und zum anderen konnte es dort auch besser aus der
Wand heraus verdunsten. Beides führt zur Abkühlung: Eine nasse Wand
isoliert schlechter und Verdunstung erzeugt Kälte. So schlug sich genau in
diesem Bereich auf der Innenseite der Außenwand Tauwasser nieder und
ermöglichte dort die Schimmelbildung.
Sekundär förderte (hier aber nicht ursächlich) das Raumklima innen
die Schadensbildung. Die vorhandenen superdichten Kunststofffenster ohne
Zwangslüftung verhinderten einen Luftaustausch. Da der Raumnutzungszweck
"Schlafzimmer" im Mietvertrag nicht ausgeschlossen war, konnte eine solche Nutzung
mieterseitig erfolgen. Temperaturen im Schlafzimmer von 15
°
C sind normal, eine Luftfeuchte von 65 % ebenfalls. Das (um 7
Uhr morgens) vorgefundene Raumklima schloss ein falsches Lüftungsverhalten der
Mieterin aus.
Die vorgefundene gesundheitsgefährdende Schimmelbildung war ursächlich
auf bauphysikalische Mängel am Bauwerk zurückzuführen.
Grundsätzlich kann Schimmel nur durch die Beseitigung der Ursache
bekämpft werden. Das war hier Sache der Hauseigentümer, denn nach den
Baurechtsvorschriften müssen bauliche Anlagen so beschaffen und für die
Benutzung geeignet sein, dass die Gesundheit nicht bedroht wird. Durch Wasser,
Feuchte, pflanzliche oder tierische Schädlinge dürfen keine Gefahren oder
unzumutbare Belästigungen entstehen. (alle Bauordnungen in §§ 1 und
19).
Unsere Aufklärung und die ausführlichen Angaben zur Schadenssanierung in
diesen Fall konnte zu einer sachlichen kostengünstigen Lösung ohne
gegenseitige Vorwürfe und Gemeinheiten führen. Die Honorarkosten
hierfür lagen unter 600 DM und konnten auf die Hauseigentümer (sogar noch
steuerlich begünstigt) verteilt werden. Was ist das gegen die Kosten und die
Nerverei im Streitfall!?
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