InsektenWie man mit 80 Jahre alten Insektenbohrlöchern Geld verdienen kann
Es schien ein Fall zu werden, wie er in letzter Zeit häufiger vorgekommen
war: Besitzer eines Altbaus wollten ihr Dachgeschoss ausbauen und waren dabei auf
Insektenbohrlöcher und sogar Spuren (in diesem Fall die Bescheinigung) einer
früheren Bekämpfungsmaßnahme gestoßen. Um sicher zu gehen, dass
die Bauinvestition nicht durch eventuell tätige Insektenlarven zu Schaden
kommen konnte, riefen sie uns sinnvollerweise herbei.
Die Kontrolle des Dachbodens erbrachte keinen Hinweis auf einen aktiven Insektenbefall. Viele der Sparren und Ständer wiesen allerdings die typischen Spuren des früheren Wirkens von Scheibenböcken auf. Diese Käfer sind zwar mit dem gefährlichen Hausbock verwandt und erzeugen auch sehr ähnliche ovale Löcher im Holz, haben aber eine völlig andere Lebensweise. Es handelt sich um Frischholzinsekten, die neben abgestorbenen und absterbenden Bäumen auch frisch gefällte Stämme befallen. Im Unterschied zum Hausbock fressen die Larven meist nur im Bast-Bereich zwischen Rinde und Holz und erzeugen dort ihre typischen breiten Fraßgänge. Man findet diese deshalb nur an Balken, die noch Rundungen, zum Teil mit Rinde ("Waldkanten"), aufweisen. Lediglich zur Verpuppung bohren die Larven einen Hakengang tiefer ins Holz hinein. Dieser Gang erinnert dann sehr stark an den Hausbock. Aber im Gegensatz zu diesem ist der Schaden erstens minimal und entsteht zweitens ausschließlich bei ganz frischem Holz. Die ausgeflogenen Scheibenbockkäfer müssen sich dann außerhalb des Dachstuhls frische berindete Stämme für die Eiablage suchen. Soweit die gute Nachricht für die Hausbesitzer! Von der Sache her völlig unverständlich war die vorhandene Bescheinigung über eine vor 17 Jahren erfolgte Heissluftbehandlung mit anschließender Borsalzeinbringung für insgesamt fast 5.000 DM. Hier hatte sich der offenbar verunsicherte frühere Hauseigentümer das Geld aus der Tasche ziehen lassen. Denn - wie gesagt - außer den Scheibenbockspuren aus der Bauzeit des Hauses (ca. 1900) und einigen wenigen (alten) Nagekäferlöchern war auf diesem Dachboden nichts zu sehen, überhaupt nichts, was eine Bekämpfungsmaßnahme gerechtfertigt hätte! Besonders bedenklich war, dass der Unterzeichner der Behandlungsbescheinigung (mit 5 Jahren Gewährleistung!) heute von der Handwerkskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Holz- und Bautenschutzgewerbe ist! [zurück zur vorigen Seite ] [zurück zur Übersicht ] home |