Die zwei grundsätzlichen Lastfälle:

1. Lastfall Bodenfeuchtigkeit und nichtdrückendes Sickerwasser (DIN 18195-4)
- nicht bindiger Boden
- bindiger Boden

2. Lastfall drückendes Wasser (DIN 18195-6)
- aufstauendes Sickerwasser
- drückendes Wasser von außen

Vom Lastfall "Bodenfeuchtigkeit" darf ausgegangen werden, wenn das Baugelände bis zu einer ausreichenden Tiefe unter der Fundamentsohle und auch das Verfüllmaterial der Arbeitsräume aus nichtbindigen Böden (Sand, Kies, Splitt) bestehen, oder bei bindigen Böden (z.B. Lehm) eine Dränung nach DIN 4095 vorhanden ist, die Schichten- und Hangwasser sicher abführt .

               
               
       
      (Bild 1)

Lastfall "Bodenfeuchtigkeit", nichtbindiger Boden, nichtstauendes Sickerwasser"
Voraussetzung:
- nichtbindige Böden (Sand, Kies, Splitt) bis ausreichende Tiefe unter Fundamentsohle und
- als Verfüllmaterial der Arbeitsräume

           
          (Bild2)

Lastfall: "Bodenfeuchtigkeit", bindiger Boden, nichtstauendes Sickerwasser"
Voraussetzung
- sichere Abführung des Schichten- u. Hangwassers
- Dränage erforderlich
- Dränage an Vorfluter anschließen

         
        (Bild3)

Lastfall: "aufstauendes Sickerwasser"
Voraussetzung:
- bindige Böden ohne Dränung gegen vorübergehend stauendes Sickerwasser
- Gründungstiefe bis 3,0 m unter Geländeoberkante
- Unterkante Kellersohle mindestens 0,3 m über dem höchsten Grund- / Hochwasserstand

     
      (Bild4)

Lastfall: "von außend rückendes Wasser"
- bei Grundwasser
- Schichtenwasser
- unabhängig von Gründungstiefe, Eintauchart, Bodenart


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