Die zwei grundsätzlichen Lastfälle:
1. Lastfall
Bodenfeuchtigkeit und nichtdrückendes Sickerwasser
(DIN
18195-4)
2. Lastfall
drückendes Wasser
(DIN 18195-6)
Vom Lastfall "Bodenfeuchtigkeit" darf ausgegangen werden, wenn das Baugelände bis zu einer ausreichenden Tiefe unter der Fundamentsohle und auch das Verfüllmaterial der Arbeitsräume aus nichtbindigen Böden (Sand, Kies, Splitt) bestehen, oder bei bindigen Böden (z.B. Lehm) eine Dränung nach DIN 4095 vorhanden ist, die Schichten- und Hangwasser sicher abführt .
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