Pilze
Echter Hauschwamm im Treppenhaus - aber lebt er noch ?
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Verdächtig: Auf halber Treppe waren die äußeren
Türbekleidungen teilweise erneuert worden
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Einem aufmerksamen Tischler hat eine Eigentümergemeinschaft es zu
verdanken, dass der "Angriff" eines Hausschwamms auf ihr Mehrfamilienwohnhaus im
Keim erstickt werden konnte: Bei der Sanierung eines Treppenpodestes fand er dort
Pilzmyceldurchwachsungen und meldete dies der Hausverwaltung; obwohl eigentlich
alles trocken war und der Schaden augenscheinlich alt.
Uns als den hinzugezogenen Sachverständigen fiel aber gleich auf, dass in
der Nähe schon Reparaturarbeiten ausgeführt worden waren.
- Der Maler hatte vor dem Neuanstrich der Wand die
Holzfensterbekleidung vor kurzem teilweise durch Gipsspachtel ersetzt.
- Das Holzfenster war gegen ein Kunststofffenster (mit
Gummilippendichtung!) ausgetauscht worden.
- Die äußere Fensterbankabdeckung fehlte jedoch und ein
großen Riss klaffte dort.
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Ebenfalls verdächtig: Vom Maler einfach ausgespachtelte
Schadstelle in der Fensterbekleidung!
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Eine nähere Untersuchung brachte an der Mauerecke hinter der
Holzverkleidung frisches Mycel des Echten Hausschwamms ans Licht
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Hinter waren offenbar einige "Schönheitsreparaturen" durchgeführt
worden, ohne dass sich mal jemand richtig mit den Ursachen und dem Verursacher der
Schäden beschäftigt hatte. Die Folge: immer neue Schäden und eine
akute Gefährdung tragender Konstruktionshölzer (Deckenbalken) durch den
hinter Verkleidungen und im Mauerwerk vordringenden Echten Hauschwamm!
Welche Ursachen für einen Befall durch den Echten Hausschwamm waren
gegeben?
- Die immer vorhandenen Sporen des Echten Hausschwamms keimen in der
verschlossenen Abstellkammer auf Holz mit Hilfe des abtropfenden
Kondensationswassers einer Kaltwasserleitung.
- Hilfestellung gab hier ein "modernes energiesparendes" Fenster, was bei
entsprechender Außentemperatur und falschem Lüftungsverhalten zu
Kondenswasserabscheidungen an den nicht isolierten Kaltwasserinstallationen
geführt haben muss.
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Dann die Unterstützung aus der Außenwand mit Feuchteeintrag
über eine erhöhte
Ausgleichsfeuchte
durch Undichtigkeiten (vorh. Risse
im Außenputz) bei Schlagregen im Mauerwerk, die
Sekundärfeuchtequelle.
- Eine weitere Sekundärquelle war das feuchte Aufwischen der
Holzfußböden mit schon vorhandenen Schädigungen, was das
Aufwaschwasser sehr stark ins Holz eindringen lässt.
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Das alte Hausschwammmycel auf der Unterseite der Podestdielen (links),
das der aufmerksame Tischler gefunden hatte und das wattige frische Mycel
hinter der Fensterbekleidung (rechts)
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Alle Lebensbedingungen vorhanden = immer noch Gefahr = Befall - alles klar!
Wir fanden genügend Feuchtequellen, Nahrung, allgemein Luftstille und
Hohlräume, die tatsächlich eine Ausbreitung des vorgefundenen Echten
Hausschwamms emöglichten und wenn auch nur schwach, doch weiterhin (z.B. in
der Fensterleibung) ermöglichen.
Hier war also, weil von den Bedingungen her ohne Zweifel, noch mit einer
Aktivität zu rechnen.
Unsere Untersuchung erstreckte sich auf die genaue Messungen von Holzfeuchte und
Mauerwerksfeuchte, begleitet durch eine Vitalitätsprüfung, was dann
zusammen das Ergebnis Befall und die Sanierungsempfehlung usw. vorgab:
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Holzbauteile entfernen, auch Dübelklötze in der Wand.
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Gummilippendichtungen der Fenster teilweise entfernen
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Türzargen als Stahl-U-Zargen mit Holzblatt ausbilden
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Für eine Abstellraumlüftung wurde durch Schlitze gesorgt
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Fensterblech vor dem Fenster anbauen
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Riss im Außenputz schließen
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Fenster aus resistentem Material ersetzen, hier Kunststoff
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Mauerwerk der betroffenen Bereiche einer Schwammbekämpfung nach DIN 68
800 Teil 4 und nach dem WTA Merkblatt "Der Echte Hausschwamm"
unterziehen
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Oberflächen und Hohlräume im Schaumverfahren bekämpfend
behandeln
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Alle behandelten Flächen mit Putz abdecken
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Estrich erneuern
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Podestbelag ebenfalls, Hölzer pilzvorbeugend
kesseldruckimprägniert, alle Schnittkanten nachbehandeln
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Fußleisten ebenso.
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Voraussetzung für eine gründliche Untersuchung und eine
fachgerechte Bekämpfung eines Hausschwammbefalls ist das Abschlagen des
Putzes in dem verdächtigen Bereich.
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Eine orginal unterzeichnete Imprägnierbescheinigung wurde der
ausführenden Firma abverlangt wie auch die Betriebsanweisungen nach § 20
der Gefahrstoffverordnung.
Damit konnte davon ausgegangen werden, dass keine (bis zum jetzigen Zeitpunkt
bekannte) gesundheitlich bedenklichen oder gar schädlichen Einflüsse aus
der Maßnahme entstehen konnten.
Einige ängstliche, verunsicherte Mieter hat das sehr beruhigt.
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