Pilze

Echter Hauschwamm im Treppenhaus - aber lebt er noch ?

Verdächtig: Auf halber Treppe waren die äußeren Türbekleidungen teilweise erneuert worden
Einem aufmerksamen Tischler hat eine Eigentümergemeinschaft es zu verdanken, dass der "Angriff" eines Hausschwamms auf ihr Mehrfamilienwohnhaus im Keim erstickt werden konnte: Bei der Sanierung eines Treppenpodestes fand er dort Pilzmyceldurchwachsungen und meldete dies der Hausverwaltung; obwohl eigentlich alles trocken war und der Schaden augenscheinlich alt.

Uns als den hinzugezogenen Sachverständigen fiel aber gleich auf, dass in der Nähe schon Reparaturarbeiten ausgeführt worden waren.

  • Der Maler hatte vor dem Neuanstrich der Wand die Holzfensterbekleidung vor kurzem teilweise durch Gipsspachtel ersetzt.
  • Das Holzfenster war gegen ein Kunststofffenster (mit Gummilippendichtung!) ausgetauscht worden.
  • Die äußere Fensterbankabdeckung fehlte jedoch und ein großen Riss klaffte dort.
Ebenfalls verdächtig: Vom Maler einfach ausgespachtelte Schadstelle in der Fensterbekleidung!
Eine nähere Untersuchung brachte an der Mauerecke hinter der Holzverkleidung frisches Mycel des Echten Hausschwamms ans Licht

Hinter waren offenbar einige "Schönheitsreparaturen" durchgeführt worden, ohne dass sich mal jemand richtig mit den Ursachen und dem Verursacher der Schäden beschäftigt hatte. Die Folge: immer neue Schäden und eine akute Gefährdung tragender Konstruktionshölzer (Deckenbalken) durch den hinter Verkleidungen und im Mauerwerk vordringenden Echten Hauschwamm!

Welche Ursachen für einen Befall durch den Echten Hausschwamm waren gegeben?

  • Die immer vorhandenen Sporen des Echten Hausschwamms keimen in der verschlossenen Abstellkammer auf Holz mit Hilfe des abtropfenden Kondensationswassers einer Kaltwasserleitung.
  • Hilfestellung gab hier ein "modernes energiesparendes" Fenster, was bei entsprechender Außentemperatur und falschem Lüftungsverhalten zu Kondenswasserabscheidungen an den nicht isolierten Kaltwasserinstallationen geführt haben muss.
  • Dann die Unterstützung aus der Außenwand mit Feuchteeintrag über eine erhöhte Ausgleichsfeuchte durch Undichtigkeiten (vorh. Risse im Außenputz) bei Schlagregen im Mauerwerk, die Sekundärfeuchtequelle.
  • Eine weitere Sekundärquelle war das feuchte Aufwischen der Holzfußböden mit schon vorhandenen Schädigungen, was das Aufwaschwasser sehr stark ins Holz eindringen lässt.
Das alte Hausschwammmycel auf der Unterseite der Podestdielen (links), das der aufmerksame Tischler gefunden hatte und das wattige frische Mycel hinter der Fensterbekleidung (rechts)

Alle Lebensbedingungen vorhanden = immer noch Gefahr = Befall - alles klar!

Wir fanden genügend Feuchtequellen, Nahrung, allgemein Luftstille und Hohlräume, die tatsächlich eine Ausbreitung des vorgefundenen Echten Hausschwamms emöglichten und wenn auch nur schwach, doch weiterhin (z.B. in der Fensterleibung) ermöglichen.

Hier war also, weil von den Bedingungen her ohne Zweifel, noch mit einer Aktivität zu rechnen.

Unsere Untersuchung erstreckte sich auf die genaue Messungen von Holzfeuchte und Mauerwerksfeuchte, begleitet durch eine Vitalitätsprüfung, was dann zusammen das Ergebnis Befall und die Sanierungsempfehlung usw. vorgab:

  • Holzbauteile entfernen, auch Dübelklötze in der Wand.
  • Gummilippendichtungen der Fenster teilweise entfernen
  • Türzargen als Stahl-U-Zargen mit Holzblatt ausbilden
  • Für eine Abstellraumlüftung wurde durch Schlitze gesorgt
  • Fensterblech vor dem Fenster anbauen
  • Riss im Außenputz schließen
  • Fenster aus resistentem Material ersetzen, hier Kunststoff
  • Mauerwerk der betroffenen Bereiche einer Schwammbekämpfung nach DIN 68 800 Teil 4 und nach dem WTA Merkblatt "Der Echte Hausschwamm" unterziehen
  • Oberflächen und Hohlräume im Schaumverfahren bekämpfend behandeln
  • Alle behandelten Flächen mit Putz abdecken
  • Estrich erneuern
  • Podestbelag ebenfalls, Hölzer pilzvorbeugend kesseldruckimprägniert, alle Schnittkanten nachbehandeln
  • Fußleisten ebenso.
Voraussetzung für eine gründliche Untersuchung und eine fachgerechte Bekämpfung eines Hausschwammbefalls ist das Abschlagen des Putzes in dem verdächtigen Bereich.

Eine orginal unterzeichnete Imprägnierbescheinigung wurde der ausführenden Firma abverlangt wie auch die Betriebsanweisungen nach § 20 der Gefahrstoffverordnung.

Damit konnte davon ausgegangen werden, dass keine (bis zum jetzigen Zeitpunkt bekannte) gesundheitlich bedenklichen oder gar schädlichen Einflüsse aus der Maßnahme entstehen konnten.

Einige ängstliche, verunsicherte Mieter hat das sehr beruhigt.


[zurück zur vorigen Seite ]    [zurück zur Übersicht ]     home home