Erläuterungen zu " Untersuchungsbericht nach DIN 68 800-4"Feststellung der Schadorganismen (Bestimmung holzzerstörender Pilze und/oder Insekten)Voraussetzung für Bekämpfungsmaßnahmen ist die eindeutige Feststellung der Art der Schadorganismen. In Zweifelsfällen ist eine Laboruntersuchung durchzuführen. Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme hängt von einer sorgfältigen Diagnose auch des Befallsumfangs durch hierfür qualifizierte Sachverständige ab. Die Ergebnisse sind dem Auftraggeber in einem Untersuchungsbericht vorzulegen. Wer untersuchen will muß das nötige Wissen haben... Bausachverständigemüssen sollten grundsätzlich über ein fundiertes Wissen im Fachgebiet Hochbaukonstruktion verfügen (i.d.R. Studium an der Baufakultät). Andernfalls wären hierfür zusätzlich Fachleute nötig. Im Bereich Holzschutz können zudem weitere vertiefende Kenntnisse und Erfahrungen zum Holzschutz vorausgesetzt werden. Das sind spezielle Kenntnisse zu
Den Nachweis der nötigen Sachkunde zum bekämpfenden Holzschutz am Bau bescheinigt der "Sachkundenachweis für bekämpfenden Holzschutz". Diese Nachweise werden in einer Eintragungsliste bei der bestellte Treuhandstelle, Anwaltskanzlei Omankowsky und Meinhardt, Köln, Tel. 0221 / 9415757 geführt. Wir von holzfragen.de empfehlen uns als unabhängige Sachverständige, die über einen Sachkundenachweis verfügen und nicht im Holzschutz gewerblich tätig sind (kein Interessenskonflikt möglich). Die Frage nach Referenzen oder eine langfristige Schadensfreiheit abgeschlossener Maßnahmen sollte Ihre Auswahl entscheiden. Dies ist oft gewichtiger, als Titel und Bestellung. [zurück zur vorigen Seite ] [zurück zur Übersicht ] home |