home monatliches Holzfragen.de - Quiz
Quiz Archiv

Testen Sie Ihr Wissen


Holzfragen.de Quiz - Ausgabe Dezember 2005

(Auf Explorer geht es, bei manchem Browser gibt es Probleme - Obacht: Das erste Klicken zählt, "danach umändern" zählt bei der Auswertung nicht!)

Ihre Anrede für die Auswertung

1. Für welche Gefährdungsklasse kann eine Holzart mit der Dauerhaftigkeit der Resistenzklasse 2 eingesetzt werden, ohne daß ein chemischer Holzschutz nötig wird?

Gefährdungsklasse 3
Gefährdungsklasse 4

2. In welchen Nutzungsklassen darf keilverzinktes Brettschichtholz (BSH) verbaut werden?

Nutzungsklasse 1 und 2
Nutzungsklasse 1, 2 und 3
Nutzungsklasse 3

3. Was schränkt die Nutzung von BSH an tragenden Holzkonstruktionen im Außenbereich ein?

Die Liefermöglichkeiten von BSH aus ausreichend dauerhaften Holzarten oder ausreichendem chemischen Holzschutz ist am Markt z.Zt. nicht gewährleistet. Der übliche, nur oberflächige Holzschutz ist wegen zu erwartender Rißbildung nicht ausreichend.
Der konstruktiv erforderliche Holzschutz, der im bewitterten Bereich nötig ist, ist sehr aufwendig und teuer.

4. Was versteht man unter Gebrauchsklassen ?

Es ist die der bundesdeutschen Gefährdungsklassen entsprechende Bezeichung in Österreich, die angeben, welche Gefährdungen des Holzes unter welchen äußeren Bedingungen zu erwarten sind.
Gebrauchsklassen bezeichnen die Gebrauchsmöglichkeiten der jeweiligen Holzarten hinsichtlich der Tagfähigkeit und Einsatzbereich.
Gebrauchsklassen unterteilen Holzarten nach der zu erwartenden durchschnittlichen Zeitdauer bei bestimmungsgemäßen Gebrauch.

5. Welcher Gefährdungsklasse ist verbautes Holz (europäische Eiche) in folgender Situation zuzuordnen: In 30 cm Höhe über Terrain als frei bewitterte Schwelle verbaut?

Gefährdungsklasse 3
Gefährdungsklasse 4

6. Welche einfache Maßnahme könnte die eben geschilderte Gefährdungsituation mindern?

Herstellen eines davor verlaufenden ca. 40 cm breiten Grobkies- oder Schottersteifens mit Rasenbord als Durchwurzelungsschutz
Herstellen einer Anpflasterung vor der Schwelle aus glatten Betonplatten im Sandbett.

7. Was ist u.a. auch eine Voraussetzung für die Erfüllung (Bezahlung) der vertraglichen Werkleistung, wenn eine Holzschutzmittelbehandlung Teil der Leistung ist?

Der Auftragnehmer muß die Abnahme seiner vertraglichen Werkleistung bestimmungsgemäß verlangen.
Der Auftragnehmer muß eine Bestätigung der Wirksamkeit seiner Holzschutzmittelbehandlung bestimmungsgemäß erbringen und eine Garantiekarte ausstellen.
Der Auftragnehmer muß seine ausgeführte Holzschutzmittelbehandlung dem Auftraggeber bestimmungsgemäß bescheinigen und eine Dachkarte anbringen.

8. Was kann das Verschweigen oder Vertuschen (Überbauen) eines Befall von Echtem Hausschwamm an einer Liegenschaft für den Verkäufer zur Folge haben?

Der Käufer kann sich u.U. getäuscht fühlen, einen schweren Mangel mit merkantilem Minderwert feststellen und die Rückwicklung des Vertrages und Schadensersatz fordern.
Gar nichts, weil der Verkäufer das Problem ja nicht kannte und der Käufer das Gegenteil erst mal beweisen muß.

9. Die tatsächliche und bei der geplanten Nutzung zu erwartende Gefährdung für tragend oder aussteifend zu verbauende Holzbauteile bestimmt alle bestimmungsgemäß nötigen Maßnahmen des Holzschutzes. Die hierzu festzulegende Gefährdungsklasse wird angegeben

vom Auftraggeber, weil der das Privileg der Angabe hat, durch seinen Planersteller im Ausführungsplan und im Leistungsverzeichnis.
vom Auftragnehmer, weil der fachkundig ist.
vom Bauordnungsamt, weil es die Genehmigung und die Auflagern erteilt.

10. Ein Auftraggeber will ausdrücklich keinen chemischen Holzschutz . Weil tatsächlich die Gefährdungsklasse 1 vorliegt oder zu erwarten ist, liefert der Zimmermann das bestellte Fichtenholz bestimmungsgemäß mit einem gegen Insekten (Hausbock) vorbeugend wirkenden Holzschutzmittel z.B. auf Borbasis. Hat er richtig gehandelt?

Ja, denn die Baubestimmungen verlangen für die Holzart Fichte in der Gefährdungsklasse 1 einen chemischen Holzschutz.
Ja, denn er ist fachkundig und muß wissen, daß ein Hausbockbefall hier möglich ist, der zu einem merkantilen Minderwert des Hauses führen kann und ein Schadensminderungsgebot besteht.
Nein, denn er hat vertragswidrig geleistet. Er konnte anstelle eines bestimmungsgemäß nötigen chemichen Holzschutzes für die Holzart Fichte ersatzweise Holzarten wählen, die gegen einen Hausbockbefall ausreichend dauerhaft sind, z.B. Farbkernhölzer. Mehrkosten stünden ihm zu.

Geschafft? Das war es.

Hier können Sie das Ergebnis gleich auswerten lassen.

 


Scriptautor: Detlef Anschlag


[zurück zur vorigen Seite ]    [zurück zur Übersicht ]     home home