Die alte DIN 68365 - Bauholz für Zimmererarbeiten zum Vergleich...
Auch damals ging es (nur) um Sortierkriterien nach Aussehen.
Sortierkriterein nach Tragfähigkeit finden Sie
hier.
Die Norm stammt von 1957 und ist nun durch die Neufassung der DIN 68365 -
Schnittholz für Zimmererarbeiten - Sortierung nach dem Aussehen - Nadelholz
(2008-12) ersetzt worden. Sie regelte die Gütebedinungen von Bauholz für
Zimmererarbeiten. Es geht um das Aussehen des Bauholzes, was bei Zimmererarbeiten
Verwendung findet.
Unter Bauholz versteht man Bauschnitthölzer und Baurundhölzer.
Bauschnittholz
Die Sortiermerkmale für Bauschnittholz nach Güte werden nach Kanthölzern,
Bretter und Bohlen und Latten und Leisten unterteilt. Im Gegenteil zur DIN 4074,
wo die Sortierung nach Tragfähigkeit erfolgt, geht es hier um die Sortierung nach
Gütemerkmalen, also nach dem Aussehen.
Bauschnittholz
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Begriff
|
allgemeine Erläuterung |
Besonderheiten |
Kanthölzer
(Balken)
|
Schnitthölzer von
quadratischem oder recheckigem Querschnitt mit Querschnittsseiten von mind. 6
cm. Das Verhältbnis der Querschnittsseiten liegt unter 1:3. |
Kanthölzer, deren größte Querschnittsseite
20 cm und mehr beträgt, werden auch
Balken
genannt
|
|
Bretter
Bohlen
(Rauhspund)
|
Schnitthölzer von mind. 8 cm
Breite und einer Dicke von mind. 5 mm; die kleinste Querschnittsbreite ist
kleiner oder gleich 1/3 der größten. |
Schnitthölzer, bei denen die kleinste Querschnittsseite
größer als 35 mm ist, werden als Bohlen bezeichnet Schnitthölzer, die zwar
mindestens 8 cm breit, aber unter 5 mm dick sind, werden nicht als
Bauschnitthölzer bezeichnet. |
|
Latten
Leisten
|
Bauschnitthölzer, deren
Querschnittsmaße kleiner sind als die für Kanthölzer, Bretter und Bohlen
festgelegten. |
. |
|
Schnittklassen geben (nur) das
Schnittklassen für Kanthölzer
(Balken)
|
Schnittklasse |
Baumkante zulässig: |
Anmerkung |
S |
nein |
Die Breite der Baumkante wird an ihrer breitesten Stelle an der
Oberfläche (schräg) gemessen und ihre Größe als Bruchteil der größten
Querschnittsseite angegeben.
|
A |
1/8 |
B |
1/3 |
C |
ja, jedoch muß jede Seite in ganzer
Länge mindestens noch von der Säge gestreift sein. |
|
. |
Gütemerkmale für Kantholz (Balken) aus Nadelholz
|
Gütemerkmale |
Sonderklasse |
Normalklasse |
Rinde und Bast |
unzulässig |
unzulässig |
Farbe
-
bei Fichte,
-
Tanne,
-
Douglasie
-bei Kiefer
|
zulässig:
blank, d.h., weder rot noch farbig
blank, d.h. frei von Bläue jeder Art
|
zulässig:
nagelfeste braune und rote Streifen
blau
|
Äste |
unzulässig:
faule und lose
|
unzulässig:
faule
|
Blitzrisse |
unzulässig |
zulässig:
in geringem Maße
|
Frostrisse |
unzulässig |
zulässig:
in geringem Maße
|
Wurm- und Käferfraß |
unzulässig |
Zulässig:
Insektenfraßstellen nur an der Oberfläche
|
Drehwuchs |
unzulässig |
zulässig:
in geringem Maße
|
Krümmung |
unzulässig |
zulässig:
0,4 cm je m
|
Ringschäligkeit |
unzulässig |
zulässig:
in geringem Maße
|
Rot- und Weißfäule |
unzulässig |
unzulässig |
Mistelbefall |
unzulässig |
zulässig:
in geringem Maße
|
|
. |
|
Zuschnitt von Bohlen. Foto:
Dr. Kürsten |
Maß der Zulässigkeit von Baumkanten an
Beim Einschnitt des Rohholzes kann es unter den gegebenen wirtschaftlichen
Gesichtspunkten, möglichst viel von der Holzmasse des Baumstammes zu nutzen, zu
Fehlstellen an den Schnittkanten kommen. Es können dann sogenannte Baukanten an dem
Kantholz auftreten.
Nur diese Angabe, wieviel Baumkante vorhanden ist, gibt die Einteilung nach
Schnittklassen wieder.
Eine Mischung zu Schnittklase A/B, wie sie im Handel teilweise erfolgt, ist
in der Norm nirgends beschrieben und daher ohne Belang. Solch eine Menge müßte also
(zum Schlechteren) nach Schnittklasse B eingeordnet werden.
Aus holzschutztechnischer Sicht sind Baumkanten insoweit erwähnenswert, weil
sich dort (je nach Sortierung an der Oberfläche zulässige) Fraßspuren von
Frischholzinsekten, besonders von Bockkäfern befinden können. Der dort an der
Oberfläche sichbare Platzfraß ähnelt dem des Hausbocks. Diese Fraßspuren bleiben
nach dem Verbau des Holzes in der Baukonstruktion erhalten. Nicht selten kommt es
viel später zu Fehlinterpretation des Fraßbildes als Hausbockbefall.
Gütemerkmale für Kantholz aus Nadelholz
Kanthölzer aus Nadelholz werden nach ihrer Güte in eine Sonderklasse oder
Normalklasse eingestuft.
Die Sonderklasse eigent sich für wegen der hohen Güte eines tadellosen
Aussehens für den sichtbaren Verbau und zur weiteren Veredelung. Die Normalklasse
würde man für den nicht sichtbaren Verbau einsetzen.
Gütemerkmale für ungehobelte besäumte Bretter und Bohlen
aus Nadelholz
Die vielen Möglichkeiten und wirtschaftliche Überlegungen beim Einschnitt
ergeben eine recht unterschiedliche Güte bei den Brettern und Bohlen. Deren
Verwendung ist jedoch vielfältiger als bei Kantholzquerschnitten, was sich die
Einteilung in 5 Güteklassen erahnen läßt.
Das breite Spektrum der Güteeinteilung bei Bohlen und Brettern aus
Nadelholz reicht von der tadellosen Schnittware in der Güteklasse 0 bis hin zur
Mindergüte der Güteklasse IV.
Für den Laien interessant, mehr oder weniger zulässig in allen Güteklassen
sind neben der Rissbildung als natürlich bedingte Holzeigenschaft auch Harzgallen
und Äste als natürlich gegebene Holzbestandteile. Obwohl sie dem Holz ureigen
sind, wird gerade um diese 3 Gütemerkmale viel und oft gestritten.
Hier spielt oft der Zeitgeist eine Rolle. Während das Holz der astreichen
alpenländischen Zwirbelkiefer an den Wänden der dortigen Wirthäuser und
Berghütten der Inbegriff von Gemütlichkeit ist, bevorzugt der Architekt aus dem
kühlen Norden für seine Dekoration vielleicht mehr aalglattes und astfreies Holz.
Nebenbei, die Zwirbelkiefer ist fast ausgerottet und wegen lohnintensiver
Entastung bei der Durchforstung wird astfreies Holz auch immer seltener.
Gütemerkmale für ungehobelte besäumte
Bretter und Bohlen aus Nadelholz
|
Güte-merkmale |
Güteklasse |
0 |
I |
II |
III |
IV |
Baumkante
höchstens an 2 Kanten einer Seite
|
unzulässig |
zulässig:
vereinzelt kleine, d.h.schräg gemessen höchstens 1/4 der Dicke und höchstens
auf 1/4 der Länge
|
zulässig:
kleine, d.h.schräg gemessen höchstens 1/4 der Dicke und höchstens auf 1/4 der
Länge
|
zulässig:
mittelgroße, d.h.schräg gemessen höchstens gleich der Dicke und höchstens auf
1/2 der Länge
|
zulässig:
große, d.h. Schnitterzeugnis in ganzer Länge mindestens von der Säge
gestreift und Mindestdeckbreite mindestens 1/2 der Stückbreite an der
Meßstelle
|
Rinde und Bast |
unzulässig |
unzulässig |
unzulässig |
unzulässig |
unzulässig |
Farbe
-
bei Fichte,
-
Tanne,
-
Douglasie,
-
|
zulässig:
blank, d.h., weder rot noch farbig
|
zulässig:
vereinzelt leicht farbig
|
zulässig:
leichtfarbig, d.h. Oberfläche bis zu 10 % farbig
|
zulässig:
mittelfarbig, d.h. Oberfläche bis zu 40 % farbig
|
zulässig:
farbig, d.h. Oberfläche mehr als 40 % farbig
|
Farbe
bei
Kiefer
|
-
|
blank, vereinzelt angeblaut
zulässig |
blank,
vereinzelt angeblaut zulässig |
zulässig:
angeblaut bis blau
|
zulässig:
blau
|
Äste
-
bei Fichte,
-
Tanne,
-
Douglasie
|
zulässig:
je lfdm ein kleiner Ast bis zu 2 cm breit, aber höchstens 5 cm lang
|
zulässig:
gesunde kleine bis zu 2 cm breit, aber höchstens 5 cm lang
|
zulässig:
gesunde mittelgroße bis zu 4 cm breit, aber höchstens 10 cm lang und je m 2
kleine Durchfalläste aber höchstens 10 je m
2
|
zulässig:
gesunde, vereinzelt mittelgroße lose bis zu 4 cm breit, aber höchstens 8 cm
lang
|
zulässig:
große
|
Äste
-
bei Kiefer
|
- |
zulässig:
vereinzelt gesunde kleine, d.h.2 cm kleinster Durchmesser
|
zulässig:
gesunde kleine, vereinzelt lose, bei Dicken über 30 mm vereinzelt gesunde
mittelgroße - bis zu 4 cm breit, Länge höchstens 10 cm
|
zulässig:
gesunde, vereinzelt mittelgroße lose bis zu 4 cm breit, aber höchstens 8 cm
lang
|
zulässig:
große
|
Harzgallen |
zulässig:
statt eines kleinen Astes je lfdm eine kleine Harzgalle, d.h. bis zu 0,5 cm
breit und 5 cm lang
|
zulässig:
vereinzelt kleine, d.h. bis zu 0,5 cm breit und 5 cm lang
|
zulässig:
kleine, d.h. bis zu 0,5 cm breit und 5 cm lang
|
zulässig:
vereinzelt mittelgroße, d.h. bis zu 1 cm breit und 10 cm lang
|
zulässig:
große
|
Risse |
zulässig:
vereinzelt kleine, d.h. nicht länger als die Brett- oder Bohlenbreite, nicht
durch-
gehende und nicht schräg laufende
|
zulässig:
vereinzelt kleine, d.h. nicht länger als die Brett- oder Bohlenbreite, nicht
durch-
gehende und nicht schräg laufende
|
zulässig:
vereinzelt kleine, nicht länger als die Brett- oder Bohlenbreite, nicht
durchgehende und nicht schräg laufende
|
zulässig:
mittelgroße, d.h. nicht länger als die 1 1/2 fache Brett- oder
Bohlenbreite
|
zulässig:
große, d.h. auch durchgehende, aber nicht länger als 1/4 der Brett- oder
Bohlenlänge
|
Kernschiefer (Schielber) |
unzulässig |
unzulässig |
unzulässig |
unzulässig |
zulässig |
Rothartige (buchsige) Bretter und
Bohlen |
unzulässig |
unzulässig |
zulässig:
in geringem Maße
|
zulässig |
zulässig |
Wurm- Käferfraß |
unzulässig |
unzulässig |
unzulässig |
zulässig:
geringe Insektenfraßstellen nur an der Oberfläche
|
zulässig:
Insektenfraßstellen nur an der Oberfläche
|
Rot- Weißfäule |
unzulässig |
unzulässig |
unzulässig |
unzulässig |
unzulässig |
Mistelbefall |
unzulässig |
unzulässig |
unzulässig |
unzulässig |
zulässig:
in geringem Maße
|
Gütemerkmale für Rauhspund aus Nadelholz
Gütemerkmale für Rauspund aus
Nadelholz
|
Baumkante
|
zulässig: mittelgroße, d.h.schräg
gemessen höchstens gleich der Dicke und höchstens auf 1/2 der Brettlänge,
aber nur auf der Unterseite bis zum Spund |
|
Rinde und Bast |
unzulässig |
Farbe bei Fichte, Tanne,
Douglasie :
Kiefer:
|
zulässig: farbig |
zulässig: blau |
Äste |
zulässig, jedoch nur vereinzelt lose
oder ausgeschlagene bis 2,5 cm Breite und Länge |
Harzgallen |
zulässig |
Risse |
zulässig, aber höchstens bis zu 1/3 der
Brettlänge |
Ringschäligkeit |
unzulässig |
Wurm- Käferfraß |
zulässig: geringe Insektenfraßstellen
nur an der Oberfläche |
Rot- Weißfäule, Mistelbefall |
unzulässig |
Gütemerkmale ungehobelte Latten und Leisten aus Nadelholz
|
Gütemerkmale für ungehobelte Latten und
Leisten aus Nadelholz
|
Güte-
merkmale
|
Güteklasse |
I |
II |
Baumkante
|
zulässig:
kleine, d.h. schräg gemnessen höchstens 1/4 der Dicke und höchstens 1/4 der
Länge der Latten oder Leisten
|
zulässig |
Rinde und Bast |
unzulässig |
unzulässig |
Farbe bei Fichte, Tanne,
Douglasie:
Kiefer:
|
zulässig:
leichtfarbig, d.h. die Oberfläche bis zu 10 % farbig
|
zulässig:
farbig
|
zulässig:
angeblaut, d.h. Oberfläche bis zu 10% angeblaut
|
zulässig:
blau
|
Äste |
zulässig:
kleine bis zu 2 cm kleinstem Durchmesser, aber höchstens auf einem Drittel
der Breite der Querschnittseite, an der der Ast sitzt
|
zulässig:
aber höchstens bis zur halben Breite der Querschnittseite, an der der Ast
sitzt
|
Risse |
zulässig:
kleine, d.h. nicht länger als die Latten- oder Leistenbreite, nicht
durchgehend, nicht schräg laufend
|
zulässig:
mittelgroße d.h. nicht länger als das 1 1/2fache der Latten- oder
Leistenbreite und nicht durchgehend
|
Ringschäligkeit |
unzulässig |
zulässig:
in geringem Maße
|
Kernschiefer (Schilber) |
unzulässig |
unzulässig |
Wurm- Käferfraß |
unzulässig |
zulässig:
geringe Insektenfraßstellen nur an der Oberfläche
|
Rot- Weißfäule, Mistelbefall |
unzulässig |
unzulässig |
Gütemerkmale für gehobelte Bretter und Bohlen aus
Nadelholz
|
Gütemerkmale für gehobelte Bretter und
Bohlen aus Nadelholz
|
Güte-merkmale |
Güteklasse |
I |
II |
III |
Baumkante
|
zulässig:
auf der ungehobelten Seite kleine, d.h.schräg gemessen höchstens 1/4 der
Dicke und höchstens auf 1/4 der Länge
|
zulässig:
auf der ungehobelten Seite kleine, d.h.schräg gemessen höchstens 1/4 der
Dicke und höchstens auf 1/4 der Länge
|
zulässig:
auf der ungehobelten Seite kleine, d.h.schräg gemessen höchstens 1/4 der
Dicke und höchstens auf 1/4 der Länge
|
Rinde und Bast |
unzulässig |
unzulässig |
unzulässig |
Farbe
-
bei Fichte,
-
Tanne,
-
Douglasie
:
|
zulässig:
blank, d.h. weder rot noch farbig
|
zulässig:
leichtfarbig, d.h. Oberfläche bis zu 10 % farbig
|
zulässig:
mittelfarbig, d.h. Oberfläche bis zu 40 % farbig
|
Farbe
bei
Kiefer
|
zulässig:
blank, d.h. frei von Bläue jeder Art
|
zulässig:
angeblaut, d.h. Oberfläche bis zu 10% angeblaut
|
zulässig:
blau
|
Farbe
bei
Lärche
|
zulässig:
blank
|
zulässig:
blank
|
zulässig:
blank
|
Äste
-
bei Fichte,
-
Tanne,
-
Douglasie,
-Lärche
|
zulässig:
gesunde bis zu 2,5 cm breit, aber höchstens 5 cm lang
|
zulässig:
schwarze, festverwachsene kleine bis zu 5 cm größtem Durchmesser und gesunde
mittelgroße bis zu 4 cm kleinstem und bis zu 7 cm gröstem Durchmesser
|
zulässig:
gesunde, vereinzelt nur kleine,ausgeschlagene d.h. bis zu 2 cm kleinstem
Durchmesser
|
Äste
-
bei Kiefer, Weymouths-
kiefer
|
zulässig:
vereinzelt gesunde kleine, d.h.2 cm breit aber höchstens 5 cm lang
|
zulässig:
gesunde kleine, vereinzelt lose, bei Dicken über 30 mm vereinzelt gesunde
mittelgroße - bis zu 4 cm breit, Länge höchstens 10 cm
|
zulässig:
gesunde, vereinzelt nur kleine, ausgeschlagene, d.h.bis zu 2 cm kleinstem
Durchmesser
|
Harzgallen |
zulässig:
sehr kleine, d.h. bis zu 0,2 cm breit und 2 cm lang und vereinzelt kleine bis
zu o,5 cm breit und bis zu 5 cm lang
|
zulässig:
kleine, d.h. bis zu 0,5 cm breit und 5 cm lang
|
zulässig |
Risse |
zulässig:
kleine, d.h. nicht länger als die Breite des Schnitterzeugnisses, nicht
durchgehend, nicht schräg verlaufend
|
zulässig:
kleine, d.h. nicht länger als die Breite des Schnitterzeugnisses, nicht
durchgehend, nicht schräg verlaufend
|
zulässig |
Kernschiefer (Schielber) |
unzulässig |
unzulässig |
unzulässig |
Hobelfehler |
unzulässig |
zulässig:
kleine
|
zulässig |
ausgedübelte Stellen |
unzulässig |
zulässig:
Kettendübelung bis zu 2 Stück
|
zulässig |
Wurm- und Käferfraß |
unzulässig |
unzulässig |
unzulässig |
Rot- Weißfäule |
unzulässig |
unzulässig |
unzulässig |
Mistelbefall |
unzulässig |
unzulässig |
unzulässig |
Gütemerkmale für gehobelte Latten und Leisten aus
Nadelholz
|
Gütemerkmale für gehobelte Latten und
Leisten aus Nadelholz
|
Güte-
merkmale
|
Güteklasse |
I |
II |
Baumkante
|
zulässig:
auf der ungehobelten Seite kleine, d.h. schräg gemessenn höchstens 1/4 der
Dicke und höchstens auf 1/4 der Länge der Latten oder Leisten
|
zulässig:
mittelgroße, d.h.schräg gemessen höchstens gleich der Dicke und höchstens auf
1/2 der Länge der Latten oder Leisten |
Rinde und Bast |
unzulässig |
unzulässig |
Farbe bei Fichte, Tanne,
Douglasie:
Kiefer
Lärche:
|
zulässig:
blank, d.h. weder rot noch farbig
|
zulässig:
leichtfarbig, d.h. die Oberfläche bis zu 10 % farbig
|
zulässig:
blank, d.h. frei von Bläue jeder Art
|
zulässig: angeblaut, d.h.
die Oberfläche bis zu 10 % blau |
zulässig: blank |
-- |
Äste |
zulässig:
gesunde kleine bis zu 2 cm breit, aber höchstens 4 cm lang und höchstens 1/3
der Breite der Querschnittseite, an der der Ast sitzt
|
zulässig:
gesunde kleine, d.h. bis zu 2 cm kleinstem Durchmesser, aber höchstens 1/2
der Breite der Querschnittseite, an der der Ast sitzt
|
Harzgallen |
zulässig:
sehr kleine, d.h. bis zu 0,2 cm breit und bis zu 2 cm lang
|
zulässig:
vereinzelt kleine, d.h. bis zu 0,5 cm breit und bis zu 5 cm lang
|
Risse |
zulässig:
kleine, d.h. nicht länger als die Latten- oder Leistenbreite, nicht
durchgehend, nicht schräg laufend
|
zulässig:
mittelgroße d.h. nicht länger als das
1 1/2fache der Latten-
oder Leistenbreite. Sie können durchgehen, wenn sie nicht nicht schräg
verlaufen
|
Kernschiefer (Schilber) |
unzulässig |
unzulässig |
Hobelfehler und ausgedübelte Stellen |
unzulässig |
zulässig:
kleine |
Wurm- Käferfraß |
unzulässig |
unzulässig |
Rot- Weißfäule |
unzulässig |
unzulässig |
Mistelbefall |
unzulässig |
unzulässig |
Gütemerkmale für Baurundholz aus Nadelholz
Gütemerkmale für Baurundholz aus Nadelholz
|
|
Gütemerkmale |
Normalklasse |
Rinde und Bast |
unzulässig |
Äste |
zulässig:
in geringem Maße
|
Drehwuchs |
zulässig:
in geringem Maße
|
Krümmung |
zulässig:
0,4 cm je m
|
Gütemerkmale für Bauschnitt- und Baurundholz aus Laubholz
Gütemerkmale für Bauschnitt- und Baurundholz aus Laubholz
|
Gütemerkmale |
Normalklasse |
|
Rinde und Bast |
unzulässig |
Äste |
zulässig: gesunde
unzulässig: faule
|
Frost- und Blitzrisse |
unzulässig |
Ringschäligkeit |
zulässig:
in geringem Maße
|
Drehwuchs |
zulässig:
im geringen Maße
|
Splint bei Eichenholz |
unzulässig |
Wurm- und Käferfraß |
unzulässig |
Zusammengestellt nach der alten DIN 68365,
Erich Schmidt Verlag
,
Berlin, Bestellung Tel.:030-250085-265
|