Spielplatz - Spielgeräte aus Holz
- der Holzschutz an Spielgeräten
|
Wo getobt wird, muß das Holz dem standhalten. Pilze am Holz machen es morsch und durchbrüchig. |
Ein Holzschutz ist nur dann nötig, wenn die gewählte Holzart gegen Pilzbefall wehrlos (nicht resistent) ist. Die Wahl einer ausreichend gegen Pilzbefall resistenten Holzart ist auf dem Spielplatz wichtig, wenn man auf Schutzmaßnahmen verzichten will. Schutzmaßnahmen sind ein kunstruktiver oder chemischer Holzschutz. Es gibt danach drei Möglichkeiten Holz am Spielplatz zu verbauen
Die letze Bauart ist die billigste und die, die uns in der Regel die meisten Schwierigkeiten bereitet.
Die Verarbeitungsregeln und Sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DIN 1176/77 und 18034 festgelegt.
Auszugsweise die wichtigsten Regelungen der DIN 1176-1:
Werkstoffe sollen fachgerecht verarbeitet
werden
|
Mögliche toxische Risiken beim Oberflächenanstrich
sollten besonders beachtet werden
|
Werkstoffe müssen so ausgewählt sein, dass die
Standsicherheit der Konstruktion nicht vor der nächsten fälligen
Wartungsinspektion beeinträchtigt wird.
|
Besondere Sorgfalt sollte auf die Auswahl von
Werkstoffen verwendet werden, die für Geräte vorgesehen sind, die extremen
Klima- oder Witterungsbedingungen ausgesetzt sind.
|
Bei vorauszusehenden sehr niedrigen oder sehr hohen
Temperaturen sollten die Werkstoffe sorgfältig ausgewählt werden, um mögliche
Risiken durch direkten Hautkontakt zu vermeiden.
|
Bauteile aus Bauholz müssen so ausgebildet sein, dass Niederschläge ungehindert ablaufen oder abtropfen können und ein Wasserstau vermieden wird. |
Die DIN 1176 beinhaltet weiterhin Bestimmungen zu Brandschutz, Materialverarbeitung, Unfallschutz sowie zur
Wenn konstruktiver Holzschutz langfristig wirken muß, ist
Weitsicht nötig!
Vielleicht war ja mal ein Loch in der roten Rohrhülse, die diesen Kletterbaum im Köcher aufnimmt. Jetzt ist der Wasserablauf jedenfalls nicht mehr wirksam. Es besteht eine ständige Staunässe. Der Kletterbaum verfault an seiner "Knick"stelle. Die giftgrüne Algenbildung am Klettertau macht die auch an dieser Stelle wirksame Staunässe augenscheinlich erkennbar. Hier lauert für "Klettermaxe" eine ernste Unfallgefahr. Foto: Rüpke |
Da Spielplatzeinrichtungen nach DIN 68800 Teil 3, den Gefährdungsklassen 3 und 4 zuzuordnen sind müssen entsprechende Maßnahmen zum Schutz der verbauten Hölzer ergriffen werden.
|
Pfostenschuhe verhindern den direkten und dauerhaften Kontakt mit feuchter Erde |
|
keine Hölzer mit waagerecht liegenden Flächen einbauen | ||
horizontale Hölzer so einbauen dass keine Risse nach oben zeigen | ||
rissarme, kerngetrennte Hölzer verwenden | ||
Stirnflächen sollten abgeschrägt (noch besser: abgedeckt) sein | ||
Stöße sind mit etwas Luft auszuführen |
kerngetrennte Hölzer neigen weniger zur Rissbildung |
|
Hölzer mit Erdkontakt vermeiden, durch Verwendung von Pfostenschuhen o.ä. | ||
Hölzer mit entsprechenden Dauerhaftigkeitsklassen verwenden | ||
Schraubenverbindungen in das Holz einsenken bzw. vorbohren, sodass keine unnötigen Risse oder Ausbrechungen entstehen | ||
Stauflächen von Wasser durch angeschrägte Flächen vermeiden |
Wo es durch konstruktive Maßnahmen vertretbar ist, sollte generell auf chemischen Holzschutz verzichtet werden. Eine Vielzahl der Hersteller gibt unter der Rubrik "Sicherheit" oder "Material" Auskunft über verwendete Holzschutzmittel und andere Materialien, sowie Bauweise der Spielgeräte. |
|
Hölzer der Dauerhaftigkeitsklassen 3 bis 5 durch Imprägnierung mit chemischen Holzschutzmitteln behandeln |
es sind ausschließlich sogenannte fixierende wasserbasierte Präparate mit amtlichen Prüfzeichen des DIBt einzusetzen |
es sollten möglichst chromfreie Imprägniersalze verwendet werden |
als Einbringverfahren ist Kesseldrucktränkung anzuwenden |
die behandelten Hölzer sind erst nach der Fixierung auszuliefern |
die Oberflächen der Hölzer sind zuvor von löslichen Rückständen der Imprägniermittel zu befreien |
die Verwendung von Dickschichtlacken (Bootslack u.ä.) sollte vermieden werden, da diese aufsplittern können -Verletzungsgefahr - |
Die Verwendung von Carbolineum, arsenhaltigen Holzschutzsalzen, Teerölen und chromhaltigen Holzschutzsalzen als Holzschutzmittel im öffentlichen Bereich sind laut Chemikalienrecht in Deutschland entweder verboten oder nur sehr eingeschränkt (z.B. Eisenbahnschwellen, Freileitungsmasten, etc.) verwendbar. Dies gilt jedoch nicht bei anderen Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaft, deren Exporte in Deutschland am Markt zu finden sind. |
Die Verwendung von Thermoholz (TMT = Thermally Modified Timber) findet auf
Spielplätzen zunehmend Anwendung. Das Thermoholz TMT hat jedoch in der
Regel eine verringerte Tragfähigkeit und ein verändertes Bruchverhalten
gegenüber unbehandeltem Holz. Es fehlen bis dato statistisch abgesicherte
Werte für Berechnungen. Die Verwendung von Thermoholz TMT bei
Spielplatzgeräten erfordert einen Verwendbarkeitsnachweis. Der kann z.B.
erbracht werden durch
Festigkeitswerte, die z.B. an kleinen, fehlerfreien Proben ermittelt wurden, dürfen jedoch nicht zur Bemessung von tragenden Bauteilen herangezogen werden. (Qu.: IHD-Merkblatt ) |
Die Folgen schlechter Wartungsmaßnahmen sind nicht zu übersehen.
|
Ein Befall durch Blättlingspilze führt hier zur akuten Unfallgefahr.
Dieser Pilz zerstört das Holz vom inneren her.
|
Hier führt eine unbedachte Planung und Ausführung zum Erdkontakt des
Holzes. Die Folge: Zerstörung durch Pilzbefall.
|
DIN EN 1176-1 verlangt eine deutlich lesbare und dauerhaft am Spielpatzgerät angebrachte Kennzeichnung mit Angabe von Hersteller, Gerätekennzeichen, Herstellungsjahr und Normbezug sowie eine Markierung der Grundlinie (Kontrolle der Fundamenthöhen).
Leider zeigte sich in letzter Zeit, dass sich zu sehr auf vorbeugende Holzschutzmaßnahmen verlassen wurde, bzw. die Kontrolle der Spielplätze nur laienhaft vorgenommen wurde, sodass es zu vermeidbaren tödlichen Unfällen kam.
Neben den "vorbeugenden" Maßnahmen sollte vor allem darauf geachtet werden, dass Spielplätze und deren Einrichtungen regelmäßig von sachkundigen Fachleuten auf eventuelle Beschädigungen und noch vorhandene Tauglichkeit untersucht, und vorhandene Schäden sofort behoben werden.
Nach DIN 1176-7 sind regelmäßige,unterschiedlich intensive Inspektionen vorgeschrieben.
1. Visuelle Inspektion (Sichtkontrolle)
"Für stark beanspruchte oder duch Vandalismus gefährdete Spielplätze kann sich eine tägliche Inspektion dieser Art erforderlich machen" DIN EN 1176 Abs. 6.2 |
2. Operative Inspektion (Verschleißkontrolle)
Diese Inspektion sollte alle 1-3 Monate oder nach Maßgabe der Hersteller- Anweisungen vorgenommen werden." DIN EN 1176 Abs. 6.2 |
3. Jährliche Hauptinspektion (Sicherheitskontrolle)
"In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten vorzunehmende Inspektion" DIN EN 1176 Abs. 6.2 |
Spezielle Checklisten sind sehr hilfreiche Maßnahmen für eine erfolgreiche Kontrolle. Checklisten zum downloaden erhalten sie unter folgenden Links: Spielplatzcheck und sicherer Spielplatz.
Wir biten für alle Spielplätze die Inspektionsroutinen nach DIN EN 1176/1177 an.
Dennoch sollten Sie daran denken: der Blick eines Fachmanns erkennt mehr und genauer, als es der Laie mit Hilfe einer "Checkliste" je könnte. Mit den folgenden Bildern soll dies anschaulicher belegt werden.
Auf den ersten Blick scheint dieses Spielgerüst in Ordnung, doch eine
genauere Untersuchung bestätigt das Gegenteil. Es liegt bereits ein
Totalschaden vor. Die Sperrung wird nötig.
|
Die Rundstämme dieses unter Zugspannung stehenden Spielgerüstes sind bereits durch den Blättlingspilz im Inneren zerstört. Dies ist von außen nicht erkennbar, lediglich die Fruchtkörper zeigen dies an. Foto: Rüpke |
Die andere Seite: Am eingelassenen Spannbolzen ist auch hier ein
Fruchtkörper im Loch erkennbar. Die innen bereits abgeschlossene
Totalzerstörung ist für den Laien nicht ersichtlich. Hier wurde z.B. der
Pilz abgeschnitten, der Balken abgeschliffen und mit Lasur
beschichtet.
|
Wo ein Schaden ist, ist der andere nicht weit, denn ein Unglück kommt
selten allein. Die geriffelten Laufbohlen sind keine Garantie für
Dauerhaftigkeit. Im Gegenteil, Wasser und Humus in den Rillen bilden die
Bedingungen für Staunässe und den schon an zwei Fruchkörpern belegbaren
Pilzbefall.
|
Sieht eigentlich schadensfrei aus - dieses Schaukelgerüst. Eine Annahme
nach Inaugenscheinnahme getroffen, die gefährlich werden kann. Tatsächlich
ist die Schaukel bereits ein Totalschaden. Besonders der Querträger und ein
Pfosten sind hier pilzzerstört.
|
Ein paar kleine Pilze, sonst sieht das Holz doch noch gut aus. Die
Bohrprobe mit einem Holzbohrer bringt das wahre Ausmaß des Schadens zum
Vorschein: Nach butterweichem Eindringen klebt am Bohrer klitschnasser
Holzmatsch. Eine Stilllegung der Schaukel wird hier zwingend
notwendig.
|
Ein wichtiger Hinweis auf versteckte Schäden im Inneren des verbauten Holzes sind konsolartig aus Ritzen und Rissen auswachsende Fruchtkörper von Blättlingspilzen. An der Unterseite sind Lamellen erkennbar. Dieser Pilz ist ein stets ernst zu nehmendes Indiz für einen (meistens) totalen Schaden an Spielgeräten aus Holz.
Auf dem Spielplatz am Holz der Feind Nr.1: die Blättlinge, Gloeophyllum spp. Das sichere Indiz für einen inneren (meist totalen) Holzschaden. Seine Kennzeichen: typischer konsolartiger, festverwachsener Fruchtkörper mit untenliegenden Lamellen, meist an einem Holzriss. Foto: Rüpke |
Blättlingspilze sind der Hitze der Sonne gewachsen, können lange Trockenperioden überdauern und sind überwiegend versteckt im Holzinneren tätig. Diese schwer erkennnbare Innenholzzerstörung macht seine besondere Gefährlichkeit aus. Überraschende, abrupte Materialbrüche sind sein Schadensbild.
Das Schaukelgerüst vom Baumarkt. Schnell ist es aufgebaut, angepinselt und "ruck zuck" fertig. Nach einiger Zeit fällt nun auf, eine Sprosse ist schon gebrochen und ein Brett wurde als Aussteifung nachträglich angebracht. Die Frage drängt sich auf, warum das wohl gemacht wurde. Foto: Rüpke |
Hier das Gerüst im Detail. Nur nach nassem Wetter augenscheinlich erkennnbar werden diese winzigen gelben Fruchtkörper der Zerfließenden Gallertträne, Dacrymyces stillatus . Der Pilz ist wenig bekannt. An dieser Stelle ist er ein sehr gefährlicher Holzzerstörer. Foto: Rüpke |
Folgende Normungen und Literaturquellen sind für Holzspielplatzgeräte relevant:
Musterbauordnung (2002) § 61 (1) 9c | "Anlagen, die der ...Errichtung von Spielplätzen dienen, ..." sind verfahrensfreie Bauvorhaben. |
DIN EN 1176 Teil 1-7 | Spielplatzgeräte, Planung, Anlage und Wartung |
DIN 18034 | Spielplätze und Freiräume zum Spielen |
DIN 68800 Teil 3 )* | Holzschutz, vorbeugender chemischer Holzschutz |
DIN 4074 Teil 1 und 2 | Sortierung von Nadelholz nach der Tragfähigkeit |
DIN EN 350 Teil 2 | Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten; natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz |
DIN EN 335 Teil 2 | Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten; Definition der Gefährdungsklassen |
DIN EN 636 | Anforderungen an Sperrholz zur Verwendung im Außenbereich |
DIN EN 351 | Klassifizierung der Schutzmitteleindringung und -aufnahme im Vollholz |
Merkblatt DGfH | Holzschutzmaßnahmen bei Kinderspielplatzeinrichtungen |
Merkblatt DHV Farbe | Holz für den Garten, Landschafts- und Spielplatzbau |
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz | Verwertung von Altholz |
Infodienst Holz;
R. Marutzky |
Entsorgung von schutzmittelhaltigen Hölzern und Reststoffen |
G. Agde; A. Nagel; J. Richter | Sicherheit auf Kinderspielplätzen, Spielwert und Risiko, sicherheitstechnische Anforderungen |
Holzfragen.de Links zum Thema:
weitere Normen zur allgemeinen Prüfung der Gerätesicherheit |
)* Wichtiger Hinweis: In der DIN 68364 Ausgabe 2003 sind die Resistenzklassen nicht mehr aufgeführt. Im Bauwesen hat die DIN 68364 (1979) noch Bestand. In der DIN 68800-3 (1990) wird im Abschnitt 2.2.2 bis 2.2.4 (Vorliegen fehlender Notwendigkeit für chemische Holzschutzmaßnahmen) die Gefährdungsklasse "0" mit den Resistenzklassen der DIN 68364 (1979) definiert. (06.06.2008)